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Senatskanzlei

Senat beschließt Verfahren zu Nutzung der Rosenholz-Dateien

14.09.2004

Der Senat hat heute (14.9.2004) eine Regelung zur Überprüfung von Regierungsmitgliedern und Behördenmitarbeitern auf Grundlage der sogenannten Rosenholz-Dateien beschlossen.

Danach werden sich die Mitglieder des Senats sowie die Staatsräte einem Abgleich ihrer Daten stellen. Der Senat wird die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes deshalb bitten, die Senatsmitglieder und Staatsräte auf der Grundlage des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus den Rosenholzdateien zu überprüfen und etwaige Erkenntnisse dem Präsidenten des Senats mitzuteilen. Darüber hinaus werden auch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Bremen, die mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut sind, erneut unter Nutzung der Rosenholz-Dateien überprüft.

Die Erkenntnisse aus den 1990 direkt nach der Wende in die USA verbrachten Rosenholz-Dateien sind inzwischen der Bundesrepublik zurückgegeben worden und können seit März für Recherchen nach dem Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR genutzt werden. Sie enthalten Angaben über Informanten und Mitarbeiter der Stasi.