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Senatskanzlei

Bremer Verwaltung macht sich fit für größeres Europa

23.02.2004

Aus der heutigen Senatssitzung:

Der Senat hat heute (23. 2. 2004) in seiner Sitzung Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Bremische Verwaltung künftig noch besser einzustimmen auf die Anforderungen der Europäischen Union (EU) und bremische Interessen in Brüssel damit noch intensiver wahrnehmen zu können. Im einzelnen hat der Senat u.a. beschlossen:


  • die Bevollmächtigte beim Bund und Europa zu bitten, das EU-bezogene Fortbildungsangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes auszubauen. Hierzu gehören Basiswissen über die EU und ihre Arbeitsweise, erweiterte Fremdsprachenkenntnisse und – vor allem – fachspezifische Kompetenzen über die EU-Politik in den jeweiligen Arbeitsbereichen. Zu den Fortbildungsangeboten sollen künftig verstärkt Praktika und Hospitationen in den EU-Institutionen bzw. der Bremer Vertretung bei der EU treten.


  • verstärkt die Möglichkeit zu nutzen, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitlich befristet als „Nationale Experten“ in Organe der EU abzuordnen. Auf diese Weise soll fachliches Know-how erworben und Netzwerke geschaffen werden, die nach der Rückkehr der Beschäftigten in ihre Bremer Dienststellen weiter im bremischen Interesse genutzt werden können.


  • den Austausch mit Gesprächspartnern der EU-Institutionen zu intensivieren. Während der laufenden Legislaturperiode wird in diesem Sinne der Senat einmal in Brüssel tagen. Auch die Konferenz der Staatsräte wird europäische Schwerpunktthemen mit geeigneten Repräsentanten der EU erörtern und bei Tagungen in Brüssel vorsehen.



Die Bedeutung der Europäischen Union hat in den vergangenen Jahren beständig zugenommen. Europäische Rechtsetzungsakte bestimmen mittlerweile viele Bereiche der nationalen Gesetzgebung und beeinflussen direkt und mittelbar auch die Politik der deutschen Länder. So haben über die Hälfte der Beschlüsse des Bundesrates ihren Ursprung in Initiativen der EU. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Vorgaben der EU stellen mithin auch für die Entscheidungen des Senats der Freien Hansestadt Bremen einen zunehmend wichtiger werdenden Handlungsrahmen in nahezu allen Bereichen der Gesetzgebung, der Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie der Drittmittelförderung dar. Darauf frühzeitig im bremischen Interesse Einfluss zu nehmen und die Maßnahmen nach Inkrafttreten sachgerecht anzuwenden, setzt bei Bremischen Dienststellen rechtzeitige Information, hohe Sachkenntnis und eine ressortübergreifende Abstimmung voraus, die mit den beschlossenen Maßnahmen noch ausgebaut werden soll.