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Senatskanzlei

Zwischenbilanz der Bremer Sanierungspolitik: Senat setzt sich kritisch mit Berliner Normenkontrollantrag auseinander

18.11.2003

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (18. 11. 2003) die Initiative Berlins zur Erlangung von Sanierungs-Bundesergänzungszuweisungen und den entsprechenden Normenkontrollantrag Berlins vor dem Bundesverfassungsgericht erörtert und beschlossen, bis zum 5. Januar 2004 eine Stellungnahme zu erarbeiten. Der Senat folgt damit einer Aufforderung des Verfassungsgerichts, das Bremen diese Gelegenheit sowie die genannte Frist eingeräumt hat.


Grundlage der Senatsberatung ist unter anderem eine „Zwischenbilanz der Sanierungspolitik der Freien Hansestadt Bremen“ des Senatsbeauftragten für überregionale Finanzbeziehungen, Prof. Dr. Günther Dannemann, die die Bremer Sanierungsstrategie und ihre bisherigen Ergebnisse ausführlich begründet und evaluiert. Gleichzeitig setzt sie ich kritisch mit dem Berliner Normenkontrollantrag sowie einem Gutachten von Prof. Dr. Gisela Färber auseinander, das Berlin eine andere Strategie der Sanierung empfiehlt.


Insbesondere lehnt das Berliner Gutachten die Sanierungsstrategien Bremens und des Saarlandes in Teilen mit der Begründung ab, dass eine Stärkung der realökonomischen Basis eines Landes keine positiven Auswirkungen auf seine Einnahmen habe, da die Verteilungswirkungen des Länderfinanzausgleichs positive Effekte überkompensieren würde.


Diese Auffassung teilt der Senat nicht. Die Grundlage solider Staatsfinanzen ist die wirtschaftliche Prosperität des Landes. Deshalb war und ist das Bremer Sanierungsprogramm durch die Komponenten „Sparen und Investieren“ geprägt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Mai 1992 festgestellt, dass sowohl eine einzig auf Investitionsmaßnahmen als auch eine einzig auf Entschuldung ausgelegte Sanierungsstrategie nicht sinnvoll ist und nur ein Bündel aus mehreren Maßnahmen weiterhelfen kann.


Die vollständige Fassung der Zwischenbilanz der Sanierungspolitik der Freien Hansestadt Bremen kann bei der Pressestelle des Senats, Gabriele Brünings, Tel. 0421/361-4102 angefordert werden. Sie finden die Zwischenbilanz als PDF-Dokument auch im Internet unter der Adresse: www.rathaus-bremen.de/Kap5/Kap5_4.html