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Senatskanzlei

Freie Hansestadt Bremen und Katholische Kirche schließen Vertrag


11.11.2003

Um die Beziehungen zwischen der Katholischen Kirche und der Freien Hansestadt Bremen "in freundschaftlichem Geist zu festigen, fortzubilden und zu fördern", werden Bremen und der Heilige Stuhl einen völkerrechtlichen Vertrag abschließen. Der Senat hat den mit dem Apostolischen Nuntius in Deutschland abgestimmten Vertragsentwurf in seiner heutigen (11. November 2003) Sitzung zustimmend zur Kenntnis genommen.


In insgesamt 25 Artikeln kodifiziert das Vertragswerk im wesentlichen derzeit bereits praktizierte und bewährte Vereinbarungen und Regelungen zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Katholischen Kirche. Darüber hinaus verzichtet die Freie Hansestadt Bremen ausdrücklich auf ein ohnehin längst nicht mehr wahrgenommenes Recht auf Grundlage des Vertrags des Freistaats Preußen mit dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1929 bzw. des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich aus dem Jahr 1933. Danach kam der Landesregierung ein Mitspracherecht bei der Bestellung eines Erzbischofes zu. Der Bischof hatte nach den alten Regelungen darüber hinaus gegenüber dem Bundesland einen Treueid abzulegen.


Im einzelnen regelt der Vertrag unter anderem


  • die Freiheit, den katholischen Glauben zu bekennen und öffentlich auszuüben

  • den gesetzlichen Schutz der staatlich anerkannten kirchlichen Feiertage

  • das Recht der Katholischen Kirche, im Rahmen der Bestimmungen des Grundgesetzes Ergänzungsschulen, Hochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen zu betreiben und an ihren Schulen konfessionellen Religionsunterricht zu erteilen

  • das Recht der Katholischen Kirche, Tageseinrichtungen für Kinder und mit eigenen Einrichtungen Jugendarbeit und Erwachsenenbildung zu leisten

  • den Schutz kirchlichen Eigentums und anderer Vermögensrechte der Katholischen Kirche, ihrer Kirchen- und Ordensgemeinschaften

  • das gemeinsame Bekenntnis der Freien Hansestadt Bremen und der Katholischen Kirche zum Schutz und Erhalt von kirchlichen Kulturdenkmalen

  • den Schutz katholischer Friedhöfe und das Recht, neue Friedhöfe anzulegen bzw. bestehende zu erweitern

  • Gebührenbefreiung der Kirche, sofern auch das Land eine Gebührenbefreiung genießt

  • Das Recht der Katholischen Kirche, Kirchensteuern zu erheben und durch die Finanzämter einziehen zu lassen.



Der Vertrag muss nach der Paraphierung auch durch die Bremische Bürgerschaft und den Papst ratifiziert werden.


Die Vertragsunterzeichnung durch den Apostolischen Nuntius in Deutschland, Dr. Giovanni Lajolo, und den Präsidenten des Senats, Bürgermeister Henning Scherf, ist für den 21.11. 2003, 12.30 Uhr im Bremer Rathaus geplant.