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Senatskanzlei

Aus der heutigen Senatssitzung (28.5.2002):

28.05.2002

Senat beschließt Angebot an die GEW über Neuregelungen für angestellte Lehrkräfte

Der Senat hat heute (28.2.2002) ein Angebot an die GEW im Streit um die Situation der an-gestellten Lehrer beschlossen. Damit hält er seine Zusage gegenüber der GEW ein, bis zum 28. Mai ein schriftliches Angebot vorzulegen, das kein Tarifangebot ist und budgetneutral ist. Das jetzt vorliegenden Angebot findet auch das Einverständnis der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder. Es enthält eine Ausweitung der Funktionsstellen um rund 150. Da-mit sollen bereits langjährig tätige Lehrkräfte mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz die Möglichkeit erhalten, auf Stellen mit höherer Vergütung zu gelangen. Zur Abdeckung des finanziellen Mehraufwandes für die Ausweitung der Funktionsstellen wird die Unter-richtsverpflichtung für Beamte um jeweils eine halbe Stunde erhöht. Für Beamte gilt derzeit eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, für Angestellte von 38,5 Stunden. Der Umfang der Unterrichtsverpflichtung ist bisher für beide gleich.


In dem Senatsbeschluss heißt es wörtlich:

„Der Senat beschließt, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft folgendes Angebot, das kein Tarifangebot ist und auch die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung enthält, zu unterbreiten:


a) Ausweisung von zusätzlichen, höherbewerteten Funktionsstellen für Lehrkräfte in den stadt-bremischen Schulen. Diese Ausweitung soll dazu genutzt werden, bereits langjährig tätigen Lehrkräften mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz unter Übertragung einer herausge-hobenen Funktion eine höhere Vergütung zu gewähren. Aufgrund des Einstellungsverfah-rens in den vergangenen Jahren kommen dafür insbesondere die angestellten Lehrkräfte in Betracht. Die Bereitstellung dieser Stellen im Stellenplan soll daher in den entsprechenden Vergütungsgruppen des BAT erfolgen.

Die entsprechend dieser Zielsetzung ausgestalteten Besetzungskriterien werden Bestandteil der Vereinbarung.

b) Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft stimmt zur Einhaltung der Vorgabe einer Budgetneutralität innerhalb des Lehrerpersonalhaushalts den folgenden Maßnahmen zu:

Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung (Pflichtstundenzahl) pro Woche für Beamte in allen Stufen um eine ½ Stunde und entsprechende Anrechnung im Rahmen der Unterrichtsversor-gungsplanung. Zur Berücksichtigung der Anforderungssituation zu Beginn der Lehrtätigkeit soll von einer Erhöhung der Pflichtstundenzahl in den ersten zwei Berufsjahren abgesehen werden. In Anerkennung der besonderen Belastungssituation mit zunehmendem Lebensalter sollen in diesem Zusammenhang die Entlastungen im Rahmen der Altersermäßigung für Be-amte um jeweils eine ½ Stunde angehoben werden.

Die Regelung (sowohl Ausweisung zusätzlicher Funktionsstellen als auch Erhöhung der Wo-chenstundenzahl) soll begrenzt für einen Zeitraum von 15 Jahren gelten.“


Der Senator für Bildung und Wissenschaft, der Senator für Finanzen und die Senatskanzlei werden nun auf dieser Basis die Gespräche mit der GEW fortsetzen.