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Senatskanzlei

Aus der heutigen Senatssitzung (5.3.2002):

05.03.2002

Gut für das Klima und den Haushalt: Senat verabschiedet Stromsparprogramm

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (5.3.2002) ein umfangreiches Stromsparprogramm für öffentliche Gebäude beschlossen. Das auf sechs Jahre konzipierte Programm verfolgt das Ziel, einen Beitrag zur CO²-Reduktion zu leisten und gleichzeitig zur Haushaltsentlastung beizutragen. Bau- und Umweltsenatorin Christine Wischer: „Mit dem heute beschlossenen Programm möchte ich erreichen, dass das Thema Stromsparen in den Ressorts ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt wird. Wir sind es der Vorbildwirkung der öffentlichen Hand schuldig, den Worten von Ressourcenschutz und –effizienz Taten folgen zu lassen. Das Programm schafft nach intensiven Vorarbeiten jetzt sehr gute Voraussetzungen dafür.“

Einige Daten zum Thema: Der Stromverbrauch in öffentlichen Gebäuden des engeren Verwaltungsvermögens lag im Jahr 2000 bei ca. 36 Mio. kWh; hierfür wurden ca. 10 Mio. DM aufgewendet. Bei der erforderlichen Stromproduktion wurden ca. 30.000 t CO2 freigesetzt.

In den letzten Jahren konnte eine Steigerung des Stromverbrauchs in den öffent-lichen Gebäuden Bremens um ca. 2 – 3 % p.a. beobachtet werden. Ohne ein Stromsparprogramm wird sich diese Entwicklung absehbar fortsetzen, mit entsprech-enden Auswirkungen auf der Betriebskosten- wie auch der Emissionsseite. Bei in jüngster Zeit wieder anziehenden Strompreisen ist dann ein doppelt negativer Effekt für den Haushalt zu befürchten. Dem gilt es gegenzusteuern.

Das vorliegende Stromsparprogramm verfolgt das Ziel, alle Maßnahmen zu ergrei-fen, um die vorhandenen Möglichkeiten zur Stromeinsparung in den öffentlichen Gebäuden des Landes und der Stadtgemeinde Bremen zu nutzen, auf diesem Weg einen wichtigen Baustein der Klimapolitik des Senats umzusetzen und gleichzeitig einen Beitrag zur Haushaltsentlastung zu leisten.

Das Programm besteht aus drei Teilen:

 Erster Schwerpunkt des Stromsparprogramms ist die Elektroplanung und -installation bei der Sanierung, der Instandhaltung und beim Neubau von öffent-lichen Gebäuden. Es geht im wesentlichen darum, durch umsichtige Planung, die Beachtung moderner, effizienter Standards, den Einsatz innovativer Technik und

durch bewussten Verzicht auf Überdimensionierungen Stromsparmöglichkeiten zu schaffen. Dies wird weitgehend ohne investiven Mehraufwand möglich sein. Das im Sommer 2001 vom Senat verabschiedete Gebäudesanierungsprogramm (GSP), das bis zum Jahr 2008 mit einem Mittelvolumen von 750 Mio. DM ( 358 Mio. €) ausgestattet wird, bietet ausgezeichnete Voraussetzungen, im Rahmen der Gebäudesanierung allein durch auf Sparsamkeit ausgerichtete Planung und Installation ein erhebliches Stromeinsparpotential zu erschließen.

 Neben investiven Maßnahmen, die in Verbindung mit dem GSP stehen, sind in einem zweiten Paket sogen. Querschnittsmaßnahmen enthalten, die unabhängig von sonstigen baulichen Sanierungen durchgeführt werden können. Zunächst soll in einem Pilotprojekt an ca. 50 Gebäuden mit auffällig hohem Stromverbrauch der Umfang und das Kosten-Nutzen-Verhältnis solcher Maßnahmen genauer ermittelt werden.

 In einem dritten Paket werden erstmals verschiedene Elemente von Nutzerbera-tung, finanziellen Anreizen und Serviceleistungen "vor Ort" zur Stromeinsparung zusammen mit einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit zu einem Arbeitsprogramm zusammengestellt, das in diesem Jahr in denselben 50 Gebäuden (s. o.) erprobt werden soll. Bei guter Akzeptanz und entsprechenden Einsparungen soll das Programm fortgesetzt und dabei den Bedürfnissen der Nutzer angepasst werden.

Die Startfinanzierung des letzten Pakets in Höhe von ca. 100.000 € für das Jahr 2002 wird durch den Senator für Bau und Umwelt abgesichert. Die Finanzierung ab dem Jahr 2003 soll nutzerbezogen gestaltet werden und ist noch abzustimmen.