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Senatskanzlei

Gemeinsame Presseerklärunq der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen

09.06.1999

Besorgnis der Befangenheit gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Dr. Paul Kirchhof im Verfahren über den Länderfinanzausgleich

Die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen haben in Schriftsätzen an das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass sie in den anhängigen Verfahren zum Länderfinanzausgleich gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Paul Kirchhof, die Besorgnis der Befangenheit hegen.

Die Besorgnis der Befangenheit wird nach sorgfältiger Prüfung der Länder und nach einer Gesamtschau aller Umstände darauf gestützt, dass Prof. Kirchhof in einem früheren Verfahren zum weitgehend gleichen Sreitgegenstand als Prozessvertreter für das Land Baden-Württemberg vor dem Bundesverfassungsgericht aufgetreten ist. In diesem Verfahren von 1983 bis 1986 ist er nicht nur als Gutachter, sondern in Wahrnehmung der Vertretung der Interessen des Landes Baden-Württemberg tätig geworden, das zu den gleichen Fragen erneut das Verfahren betreibt. Diese Beteiligung begründet die Besorgnis der Länder, dass Prof. Kirfchhof nunmehr als Richter am Bundesverfassungsgericht in dem anhängigen Verfahren nicht unvoreingenommen entscheiden kann.

Die Entscheidung der Länder, die Besorgnis der Befangenheit in den Verfahren auch zum Ausdruck zu bringen, sehen sie als Beitrag zur Sicherung der Autorität des Bundesverfassungsgerichtes. Die Entscheidung des Bundesverfassunsgerichts, die auf der für September angekündigten mündlichen Verhandlung ergehen wird, soll von jedem Zweifel freigehalten werden, dass an ihr ein Richter mitgewirkt haben könnte, der dem rechtlich zu würdigenden Sachverhalt nicht mit der erforderlichen Distanz des Unbeteiligten gegenübersteht.

Die genannten Länder gehen davon aus, dass über die Anträge rechtzeitig vor einer mündlichen Verhandlung des Gerichts entschieden wird.