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Senatskanzlei

Senat beschließt Vereinfachung des Systems für Sozialmieten

03.04.2001

Aus der heutigen Senatssitzung (3.4.2001):


Der Senat hat in seiner heutigen (Dienstag, 3. April 2001 ) Sitzung die Mietgrenzen für den Sozialen Wohnungsbau neu geregelt. Ab dem 1.5. 2001 treten eine Reihe neuer Bestimmungen in Kraft, mit denen insgesamt die Vereinfachung der bisherigen Mietgrenzenregelung erreicht wird. So werden die Zahl der Fallgrenzen von derzeit 144 auf 24 (12 in Bremen und 12 in Bremerhaven) verringert. Eine weitere wesentliche Neuerung: Die bisherige Praxis der Bezuschussung der Betriebskosten wird im Grundsatz für alle Wohnungen eingestellt. Das System wird – wie die anderen Bundesländer schon seit geraumer Zeit verfahren - auf die im freien Wohnungsmarkt übliche Netto-Kalt-Miete umgestellt.


Da die Umstellung des Systems in wenigen Einzelfällen mit einer deutlichen Erhöhung der Wohnkosten einhergehen könnte, hat der Senat festgelegt, dass die durch die Neuregelung verursachten Mehrkosten für Mieter insgesamt auf einen Betrag von 0,59 Pfenning (0,30 Euro) pro Quadratmeter und Monat begrenzt wird.


Nach den neuen Einkommensfallgruppen beträgt die Mietobergrenze für kleine Wohnungen unter 60 Quadratmeter je nach Einkommen zwischen 9,39 Mark und 13,30 Mark. Für größere Wohnungen gilt die Miete von zwischen 8,90 Mark und 12,81 Mark. Für Bremerhaven gelten aufgrund der besonderen Situation generell um 30 Pfennig niedrigere Sätze.


Durch die neue Regelung ergeben sich für den bremischen Haushalt Entlastungen von 300.000 Mark in diesem Jahr, die bis zum Jahr 2005 auf 2,9 Millionen Mark jährlich ansteigen werden.


Die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer, bezeichnete die gefundene Lösung als guten Kompromiss zwischen der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung und sozial- und wohnungspolitischer Verantwortung. "Es ist gelungen, den Förderungswildwuchs zu beschneiden und die Zuwendungen zu reduzieren, ohne dass es dadurch zu unverhältnismäßigen Belastungen bei der Wohnungswirtschaft oder den Mietern kommt. Außerdem stellt die drastische Vereinfachung des Fördersystems und die Umstellung auf Netto-Kalt-Miete eine erhebliche Verbesserung dar. Die weitgehend entspannte Lage auf dem Wohnungs- und Mietmarkt trägt im übrigen dazu bei, dass in Bremen auch im Vergleich zu anderen Großstädten ein ausgesprochen mieterfreundliches Mietniveau existiert."


Zu einem zweiten wohnungsbaupolitischen Thema hat der Senat beschlossen, ab dem Jahr 2004 die Fehlbelegungsabgabe abzuschaffen. Die zeitlich befristeten Jahrgangsbescheide sollen je nach Fälligkeit im Laufe der nächsten Jahre auslaufen. Begründung für diese Entscheidung: Da immer mehr Wohnungen aus der Mietbindung fallen, komme es zu einem Missverhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und den absehbaren Einnahmen. Außerdem könne der Verzicht auf die Fehlbelegungsabgabe zu einer positiven Entwicklung bei der Mieterstruktur führen.