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Der Senator für Kultur

Senat ermöglicht Nachfolgefinanzierung für wegfallende ABM/SAM-Mittel

15.06.2004

Soziale Künstlerförderung gerettet

In seiner heutigen Sitzung (15.06.2004) hat der Senat Mittel zur Verfügung gestellt zur Kompensation der Kürzungen im Bereich der Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen und bei der Sozialen Künstlerförderung.


Kulturstaatsrätin Motschmann: „Mit dem Beschluss zur Kompensation der wegbrechenden ABM/SAM-Mittel hat der Senat eine wichtige Voraussetzung zur Sicherung der Bremer Kulturlandschaft geschaffen. Die Entscheidung des Senats zeigt nun, dass er Ernst macht mit seiner Ankündigung, trotz harten Sparkurses mit Blick auf die Bremer Kulturhauptstadt-Bewerbung für den Kulturhaushalt größtmögliche Sorge zu tragen. Und ganz besonders freue ich mich darüber, dass es uns gelungen ist, mit der Sozialen Künstlerförderung ein wirklich innovatives Projekt erhalten zu können.“


Aufgrund geänderter bundesgesetzlicher Regelungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik waren im vergangenen Jahr die Mittel für Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen erheblich gekürzt worden. Gerade auch die kleineren Kultureinrichtungen und -initiativen, die zu einem erheblichen Teil von diesen Maßnahmen abhängig sind, wären ohne eine Kompensationsregelung arbeitsunfähig geworden.


Die Soziale Künstlerförderung basiert auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung: Für die eine pauschalierte Sozialhilfe verbunden mit freiwilligen Leistungen des Sozialressorts schaffen die unterstützten Künstlerinnen und Künstlern für Bremen Kunstwerke.

Diese Förderung von Künstlerinnen und Künstlern stellt das Sozialressort zum 1.7.2004 ein.

Ab Januar 2005 gilt in Bremen, wie in anderen Kommunen, in Folge der Reform Hartz IV eine neue Sozialgesetzgebung. Bisherige Programme sind damit beendet, so auch die Soziale Künstlerförderung. Zurzeit prüft das Sozialressort in enger Zusammenarbeit mit dem Senator für Kultur und der Bundesagentur für Arbeit die Chancen, die sich aus den neuen Bestimmungen für die Künstlerförderung ergeben.


Um die finanziellen Härten und die Risiken dieses Beschlusses für die Bremer Bildenden Künstlerinnen und Künstler in diesem Jahr abzumildern, kann der Senator für Kultur die Soziale Künstlerförderung im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen für die Einschränkungen von ABM und SAM im Kulturbereich jetzt absichern.