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Der Senator für Kultur

Wirtschaftliche Situation des Waldau-Theaters zwingt zur Einstellung der Förderung

02.02.2004

Kultursenator Perschau: „Die derzeitige Situation lässt uns keine Wahl.“

Nach neuesten Erkenntnissen über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung des Waldau-Theaters hat das Kulturressort die Notbremse gezogen und der Waldau-Theater GmbH die sofortige Einstellung der Zahlungen mitgeteilt.

Die Deputation für Kultur hatte in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2003 bereits festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Förderung des Waldau Theaters (nach Landeshaushaltsordnung) als nicht mehr gegeben anzusehen sind und die Einstellung der Förderung des Waldau-Theaters beschlossen. Jetzt hat das Ressort die Auszahlung weiterer Mittel gestoppt. Dieses ist notwendig, da eine wirtschaftliche und juristische Untersuchung ergeben hat, dass der Spielbetrieb ohne eine sofortige Liquiditätshilfe nicht fortgesetzt werden kann. Eine Sonderzahlungen aus dem Kulturhaushalt zur vorübergehenden Entspannung der wirtschaftlichen Problemlage hat die Deputation in den letzten Jahren mehrfach ausgeschlossen. Die Veräußerung der Liegenschaft zu einem die Schulden des Waldau-Theaters deckenden Preis ist derzeit nicht absehbar.

Die Waldau Theater GmbH hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt durch erhebliche Mängel im Management in Finanzkrisen bis hin zur drohenden Insolvenz gebracht. Die hohen Verbindlichkeiten sind wesentlich verursacht durch unangemessene Bezüge der früheren Geschäftsführung aber auch durch das übrige Geschäftsgebaren.


Den im Dezember 2003 ausgezahlten Zuschuss für Januar 2004 hatte das Waldau-Theater aufgrund akuter Liquiditätsengpässe bereits im letzten Jahr verbraucht. Dadurch war klar geworden, dass die gesamten im Haushalt eingestellten Mittel für 2004 den Liquiditätsbedarf bei weitem nicht decken. Für 2004 hatte das Kulturressort 400.000 Euro für die Kosten der Abwicklung eingeplant. Nach Meinung der Wirtschaftsprüfer wäre selbst dann die Zahlungsunfähigkeit der Waldau-Theater GmbH in der Spielzeit 2003/04 zu erwarten, wenn die bisherige Förderung in Höhe von 714.000 Euro weiter gewährt werden würde. Damit ist die Gesamtfinanzierung des Betriebes in der Spielzeit 2003/04 nicht mehr realisierbar, der Zweck der Förderung nicht mehr erreichbar und die Freie Hansestadt Bremen nach geltendem Haushaltsrecht zu einer weiteren Bezuschussung nicht berechtigt. Die Förderung des Theaters war daher sofort einzustellen.


„Wir haben mehrfach den politischen Willen demonstriert, das Theater zu erhalten. Allerdings hat es der private Gesellschafter der Waldau-Theater GmbH nicht vermocht, seine Organe, insbesondere die Geschäftsführung, zur ordnungsgemäßem Handeln anzuhalten. Die derzeitige Situation lässt uns keine Wahl“, erklärte Kultursenator Hartmut Perschau.


Nach den Erfahrungen der Vergangenheit hätte sich das Waldau Theater nur durch den Ankauf der Liegenschaft und eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung Bremens an der GmbH in eine für den Zuwendungsgeber auch längerfristig gesicherte wirtschaftliche Stabilität zurückführen lassen. Einem entsprechenden Rettungsversuch des Kulturressorts hatte der Senat im Oktober mit Verweis auf die dramatischen Haushaltsnotlage Bremens nicht zugestimmt. „Der Senat hat sich eindeutig gegen die Gründung eines zweiten Staatstheaters ausgesprochen“, erläuterte Senator Perschau.


Im übrigen entbehren die Vorwürfe gegen die Kulturmanagement Bremen GmbH jeglicher Grundlage: Bereits im Jahr 2000 hatte die k.m.b. im Rahmen einer Betriebsuntersuchung im Waldau Theater empfohlen, die Liegenschaft an Bremen zu veräußern und damit eine Entschuldung und Liquiditätsverbesserung zu erzielen, sowie eine strikte Sanierung im operativen Geschäft durchzuführen. Bremen erklärte sich im Frühjahr 2000 bereit, die Liegenschaft zu erwerben, die Verhandlungspartner BIG und das Waldau Theater konnten sich in der Folge aber nicht über die Konditionen einigen, so dass die Verkaufsverhandlungen ohne Ergebnis beendet wurden. Ohne den Verkauf der Liegenschaft blieb das Theater im Risiko, bei einer im Kulturbetrieb nie auszuschließenden Schwankung in der Nachfrage in erhebliche Liquiditätsprobleme zu geraten. Der damals von der k.m.b. empfohlene Sanierungskurs im operativen Geschäft wurde zunächst erfolgreich eingeleitet. Die Besucherzahlen und Einnahmen konnten deutlich gesteigert werden, die Gewinn- und Verlustrechnung wies positive Ergebnisse auf. Im Frühjahr des Jahres 2003 zeichnete sich dann aber eine Verschlechterung der Betriebsergebnisse ab, was im wesentlichen auf zwei Faktoren basierte: Der Misserfolg einer Musical-Produktion und Effekte einer nicht ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Die Verschlechterung im Betriebsergebnis führte die Waldau Theater GmbH vor dem Hintergrund der Altschulden und engen Liquiditätslage in eine Liquiditätskrise.

Die k.m.b. konnte diese Entwicklung durch ihr Controlling zu Jahresbeginn 2003 feststellen und hat sofort Kurskorrekturen ohne Einsatz zusätzlicher bremischer Fördermittel vorgeschlagen, darunter erneut auch die Realisierung des Grundstücksverkaufs. Der Senat hat dem Kauf der Liegenschaft, der sich über die Mietzahlungen des Theaters refinanzieren sollte, aber nicht zugestimmt.

Grundsätzlich ist festzuhalten: Nicht die Qualität des Sanierungskonzeptes der k.m.b. ist anzuzweifeln, sondern die Qualität der unternehmerischen Entscheidungen und Verhaltensweisen im Waldau Theater. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsführung und Umsetzung des Sanierungskurses lag bei der rechtlich eigenständigen Waldau Theater GmbH.