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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Auf dem Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") ist mehr Geld sicher

Achtung Redaktionen: Freibeträge sind höher als bisher angegeben

06.12.2011

Wer auch im Jahr 2012 sein Geld sicher vor Pfändungen schützen will, braucht dazu ein spezielles Pfändungsschutzkonto. Ab Januar entfällt der bisherige Pfändungsschutz von zuletzt 14 Tagen auf dem gewöhnlichen Girokonto, Gläubiger können unverzüglich auf Zahlungseingänge zugreifen, auch auf Sozialgeld, Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Rente oder Kindergeld.

Das Pfändungsschutzkonto sichert derzeit ein Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von 1028,89 Euro je Kalendermonat und damit mehr als bisher angegeben. Mit diesem Freibetrag soll eine angemessene Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten sichergestellt werden. Der Pfändungsschutz auf dem sogenannten P-Konto besteht automatisch für diesen Betrag. Der Basisschutz kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, zum Beispiel wegen Unterhaltspflichten oder finanzielle Folgekosten von Krankheiten.

Der Basisschutz erhöht sich um 387,22 Euro für die erste und um jeweils weitere 215,73 Euro für die zweite bis fünfte Person im Haushalt. Damit schützt das P-Konto für eine vierköpfige Familie über 1800 Euro im Kalendermonat, Kindergeld oder bestimmte soziale Leistungen sind zusätzlich geschützt.

Das Sozialressort nimmt dies zum Anlass, erneut für eine Umstellung auf das P-Konto zu werben. Banken sind zwar nicht verpflichtet, ein P-Konto für einen Neukunden einzurichten. Sie müssen aber bestehende Girokonten in Pfändungsschutzkonten umwandeln. Für die Umwandlung in ein P-Konto dürfen sie nach Angaben aus dem Bundesjustizministerium keine Gebühren erheben. „P-Konten sind zu den allgemein üblichen Kontoführungspreisen anzubieten. Kreditinstitute können mit dem Kunden daher die Entgelte vereinbaren, die auch für das Führen eines allgemeinen Girokontos mit entsprechenden Leistungen üblicherweise zwischen der kontoführenden Bank und dem Kunden“, heißt es in einer Veröffentlichung des Bundesjustizministeriums

Hinweis:
In einer Pressemeldung vom Montag (05.12.2011) hatten wir niedrigere Freibeträge angegeben, die inzwischen aber veraltet sind. Die ursprünglichen Beträge waren einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums entnommen, in der die höheren Freibeträge noch nicht berücksichtigt waren. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.