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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Frühjahreskonferenz der Justizministerinnen und -minister

26.05.2023

Zwei Tage lang trafen sich gestern und heute (Freitag, 26. Mai 2023) die Justizministerinnen und -minister der Bundesländer und der Bundesjustizminister zu ihrer Frühjahreskonferenz, die dieses Mal im Berlin stattfand. Hier eine kurze Übersicht einiger Themen, die Bremen unterstützt oder eingebracht hat.

Zwei Tage lang trafen sich die Justizministerinnen und –minister der Länder gemeinsam mit dem Bundeszustizminister zu ihrer Frühjahreskonferenz in Berlin. Foto: Justizressort
Zwei Tage lang trafen sich die Justizministerinnen und –minister der Länder gemeinsam mit dem Bundeszustizminister zu ihrer Frühjahreskonferenz in Berlin. Foto: Justizressort

Behindertentestament: Gleichbehandlung der Erben bei den Betreuungskosten
Viele Menschen mit Behinderung bekommen Unterstützung vom Staat. Das Problem: Wenn sie etwas erben, können ihnen die Leistungen gekürzt werden. Damit das nicht passiert, gibt es das sogenannte Behindertentestament. Dadurch können Eltern auch nach ihrem Ableben sicherstellen, dass ein Zugriff der Leistungsträger auf das an ihre behinderten Kinder vererbte Vermögen verhindert wird. Die Idee dahinter: Eltern sollen auch über den eigenen Tod hinaus finanziell für ihre behinderten Kinder sorgen können. Das vererbte Vermögen wird sozusagen nicht berechnet. Dies kann allerdings teilweise anders aussehen, wenn es um die Berechnung der Jahresgebühr im Betreuungsverfahren der erbenden Kinder mit Behinderungen geht: Während in einigen Oberlandesgerichtsbezirken, dass Erbe bei der Berechnung der Gebühr außer Acht gelassen wird, führt es in anderen OLG-Bezirken zu einer Anhebung der Gebühr. Auf Initiative Bremens fordern die Justizministerinnen und -minister nun eine rechtliche Klarstellung durch den Bund, Claudia Schilling: "Man kann für beide Varianten Argumente finden – wichtig ist uns aber, dass bundesweit einheitlich mit dieser Fragestellung umgegangen wird und die Erben gleichbehandelt werden."

Hielten bei der JuMiKo mit mehreren Beschlussvorschlägen die Speckflagge für Bremen hoch: Justizsenatorin Claudia Schilling und Staatsrat Björn Tschöpe. Foto: Justizressort
Hielten bei der JuMiKo mit mehreren Beschlussvorschlägen die Speckflagge für Bremen hoch: Justizsenatorin Claudia Schilling und Staatsrat Björn Tschöpe. Foto: Justizressort

Gefährliche Eingriffe in den Verkehr auch mit Führerscheinentzug ahnden
Wer ist geeignet für den Straßenverkehr? Kann beispielsweise jemandem, der Steine von einer Autobahnbrücke wirft oder an einem Fahrzeug die Bremsleitungen durchschneidet, wegen dieses gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr auch der Führerschein entzogen werden? Bislang nicht. Um genau das zu ändern haben die Justizministerinnen und -minister der Länder nun auf Initiative Bremens den Bundesjustizminister aufgefordert, eine Erweiterung des Paragrafen 69 Strafgesetzbuch auf Fälle des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu prüfen, in denen der Eingriff zielgerichtet erfolgt und zu nicht nur belanglosen Personen oder Sachschäden geführt hat. Dazu Claudia Schilling: "Bislang kann der Führerschein nur im direkten Zusammenhang von Taten mit dem Führen eines Fahrzeugs entzogen werden – ich und meine Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern sind der Überzeugung, dass auch diejenigen, die ohne am Steuer zu sitzen Menschen durch gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gefährden, nicht mehr als geeignet zum Führen eines Fahrzeuges gelten sollen."

Verbreitung von Kinderpornografie: Anpassung von Paragraf 184b Strafgesetzbuch
Nimmt zum Beispiel eine Lehrerin einem Schüler das Handy weg, weil darauf Kinderpornografie zu finden ist und bringt das Gerät zur Polizei - wird sie zur Täterin. Denn gemäß Paragraf 184 Strafgesetzbuch macht sie sich dadurch schon wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder schuldig. Genau das soll nun auf Initiative der Länder Niedersachsen, Brandenburg und Bremen geändert werden. "Bei der Verschärfung des Paragrafen war es natürlich nicht das Ziel, diejenigen, die wie im obigen Beispiel, bei der Aufklärung derartiger Taten mitwirken selbst zu Täterinnen und Tätern zu machen und mit ein bis zehn Jahren Freiheitsstrafe zu drohen. Gerade um derartige Strafverfolgung tatsächlich unschuldiger Menschen zu verhindern, haben meine Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern gemeinsam mit mir, heute beschlossen, den Bundesjustizminister aufzufordern angemessenere, lebensnähere Regelungen des Paragrafen 184b auf den Weg zu bringen."

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Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-14476, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de