Sie sind hier:
  • Entgeltlücke: Weitere Schritte nötig – Landesfrauenbeauftragte zum Equal Pay Day

Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Entgeltlücke: Weitere Schritte nötig – Landesfrauenbeauftragte zum Equal Pay Day

15.03.2019

„Das Entgelttransparenzgesetz ist ein zahnloser Tiger und trägt nicht wirklich dazu bei, die Riesenlücke zwischen den Entgelten von Männern und Frauen zu verringern“, erklärt Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm aus Anlass des diesjährigen Equal Pay Day am Montag, 18. März. „Erste Auswertungen bestätigen die Vorbehalte, die es gegen dieses Gesetz von Anfang an gab. Deshalb sollte Bremen den nächsten Schritt machen und auf Bundesebene eine Verschärfung des Gesetzes fordern. Denn, was wir brauchen, ist ein Entgeltgleichheitsgesetz“, so Bettina Wilhelm.

Gender Pay Gap nach wie vor unverändert
Deutschlandweit liegt der so genannte Gender Pay Gap, die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen, im Jahr 2018 bei 21 Prozent – keine Veränderung zum Vorjahr. In Bremen verdienen Frauen immer noch 22 Prozent weniger als Männer, (Vorjahr: 23 Prozent, Quelle: Statistisches Bundesamt). Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und in schlechter bezahlten Jobs der Dienstleistungs- und Care-Branchen, sie unterbrechen ihre Erwerbsarbeit weit häufiger als Männer für Erziehungs- und Pflegearbeit und haben mit alldem schlechtere Karrierechancen und damit deutlich weniger Führungspositionen inne. Wenn diese strukturellen Faktoren unberücksichtigt bleiben und nur Entgelte gleichwertiger Tätigkeiten verglichen werden, bleibt der so genannte bereinigte Gender Pay Gap, der laut Statistischem Bundesamt bei 6 Prozent liegt.

Erste Ergebnisse bundesweit: Gesetz unwirksam
Erste Untersuchungen zeigen, dass das Entgelttransparenzgesetz „in der Mehrheit der Betriebe mit Betriebsrat keine spürbaren Effekte gezeigt hat“, so das Fazit einer aktuellen Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. In 12 Prozent der befragten Betriebe hat sich der Arbeitgeber um die Umsetzung des Gesetzes bemüht. In mittelgroßen (zwischen 201 und 500 Beschäftigten) und in großen Betrieben (ab 501 Beschäftigten) können sich Beschäftigte mit ihrem Auskunftsanspruch an den Betriebsrat wenden, doch nur in 13 bzw. 23 Prozent der Betriebe ist dies geschehen. „Diese Zahlen sind zu wenig, um als Erfolg oder auch nur ansatzweises Erreichen des Gesetzesziels durchzugehen“, findet Bettina Wilhelm. Die Landesfrauenbeauftragte verweist zudem auf ein erstes Urteil, in dem das umstrittene Gesetz eine Rolle gespielt hatte: Eine ZDF-Moderatorin war trotz zahlreicher Hinweise auf Lohndiskriminierung vor Gericht gescheitert. „Das Gesetz soll Frauen ermutigen, vermutete Gehaltsunterschiede zu hinterfragen – aber nach einem solchen Urteil werden viele sich erst gar nicht auf den Weg machen“, vermutet Bettina Wilhelm, „hier müssen die Gesetzgebenden nachbessern.“

Die Landesfrauenbeauftragte abschließend: „Das Land Bremen kann selbst noch einen Schritt zu mehr Entgeltgerechtigkeit tun, indem es allen seinen Gesellschaften auferlegt, die dort gezahlten Löhne und Gehälter systematisch auf Ungleichheiten zu prüfen und Ungerechtigkeiten zu beheben.“

Allgemeines zum Equal Pay Day:
Als „Tag für gleiche Bezahlung“ markiert der EPD symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1.1. für ihre Arbeit bezahlt werden. Entstanden ist der Aktionstag in den USA. Die amerikanischen Business and Professional Women (BPW) schufen 1988 mit der „Red Purse Campaign“ ein Sinnbild für die roten Zahlen in den Geldbörsen der Frauen. Diesen Gedanken griff der BPW Germany auf und startete 2008 die „Initiative Rote Tasche“, die den Grundstein für die bundesweite Einführung des EPD legte. Inzwischen findet der EPD in über 20 europäischen Ländern statt.