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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Für eine einheitliche, schnelle und effektive Asylrechtsprechung – Bremen fordert Reform des Asylgesetzes

20.02.2018

Mit heutigen (20.02.2018) Beschluss hat sich der Senat der Freien Hansestadt Bremen für eine Änderung des Asylgesetzes durch den Bundesrat ausgesprochen. Gemeinsam mit anderen Bundesländern wird Bremen sich dafür einsetzen, das Asylgesetz zu ändern, um eine einheitliche, effektive und schnelle Asylrechtsprechung zu gewährleisten. Mit derzeit über 300.000 anhängigen Asylverfahren sind die Verwaltungsgerichte einer historisch einmaligen Belastung ausgesetzt.

"Die Welle der Asylverfahren ist eine Bewährungsprobe für den Rechtsstaat. Die Verfahren müssen schnell, aber auch rechtssicher entschieden werden. Verwaltung und Verwaltungsgerichte brauchen hierfür klare Vorgaben der höheren Instanzen", so Justizsenator Martin Günthner.

Anders als im allgemeinen Verwaltungsprozess kann das Verwaltungsgericht im Asylprozess bislang weder bei Hauptsacheverfahren die Berufung noch im Eilrechtsschutz die Beschwerde zulassen. Damit fehlt es an Leitentscheidungen, zum Beispiel zur Frage, ob jemand zum Zwecke des Asylverfahrens in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union überstellt werden darf. Gleiches gilt für die Frage, ob eine bestimmte Volksgruppe in einem bestimmten Land generell verfolgt wird. In der Folge hat sich eine bundesweit uneinheitliche Rechtsprechung entwickelt. Diese steht einer schnellen und stringenten Entscheidungsfindung durch die Verwaltung und die erstinstanzlichen Gerichte oftmals entgegen.

"Grundsätzliche Fragen des Asylrechts müssen in ganz Deutschland einheitlich entschieden werden. Unter welchen Voraussetzungen zum Beispiel ein Syrer als Flüchtling anzuerkennen ist, oder ob die Asylverfahren in Italien dem EU-Recht entsprechen, kann nicht von 51 Verwaltungsgerichten unterschiedlich beurteilt werden", so der Bremer Justizsenator.

Die von Bremen unterstützte Gesetzesinitiative zielt darauf ab, eine Berufungszulassung durch das Verwaltungsgericht bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder bei einem Abweichen von obergerichtlicher Rechtsprechung zu ermöglichen. In Verfahren des Eilrechtsschutzes soll es den Verwaltungsgerichten zukünftig möglich sein, bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht zuzulassen.

Senator Günthner erläutert: "Wenn die Verwaltungsgerichte bei identischen Sachverhalten unterschiedlich entscheiden, haben wir es mit einer Asyllotterie zu tun. Eine solche Rechtssprechungslotterie schadet dem Rechtsstaat und muss ein Ende haben. Mit dem Gesetz wollen wir die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht in die Lage versetzen, Grundsatzfragen zügig zu klären, damit das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Verwaltungsgerichte und die Geflüchteten wissen, woran sie sind. Gemeinsam mit anderen Bundesländern wird Bremen daher noch diese Woche einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, der schnellere Grundsatzurteile im Asylrecht ermöglicht."