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Jeder Briefwahlantrag wird ordnungsgemäß bearbeitet, aber Briefwähler tragen das Risiko des Postversandes

Der Landeswahlleiter teilt mit:

23.09.2017

Der CDU-Landesverband Bremen hat sich in einer Pressemitteilung zur Arbeit des Bremer Wahlamtes geäußert („Chaos im Bremer Wahlamt“). Anlass war die Presseberichterstattung über nicht rechtzeitig zugegangene Wahlunterlagen zur Briefwahl. Der Landeswahlleiter weist die erhobenen Vorwürfe entschieden zurück und stellt fest, dass jeder eingegangene Briefwahlantrag ordnungsgemäß bearbeitet wird, das mit dem Postversand verbundene Zustellungsrisiko liege jedoch ausschließlich beim Briefwähler bzw. bei der Briefwählerin. Zur rechtlichen Einordnung empfiehlt der Landeswahlleiter dem Landesvorsitzenden der CDU einen Blick in die offizielle Kommentierung des Bundeswahlgesetzes. Dort heißt es:
"Die Erteilung der Wahlscheine und Übersendung der Briefwahlunterlagen ist für die … Gemeinden zu einer erheblichen Arbeitsbelastung in den Wochen vor der Wahl geworden. Das Massengeschäft Briefwahl muss gleichwohl mit größter Sorgfalt erledigt werden, d.h. die Anträge müssen unverzüglich bearbeitet und die Briefwahlunterlagen sofort versandt werden (...). Dennoch kommt es bei BT-Wahlen immer wieder vor, dass die Briefwahlunterlagen „ihre“ Wähler – trotz korrekter Antragstellung – erst nach dem Wahltag, ganz kurz vor dem Wahltag oder überhaupt nicht erreichen. (…) Ein Wahlberechtigter, der von der Briefwahl Gebrauch machen will und seine Wahlunterlagen nicht persönlich bei der zuständigen Stelle abholt (…), trägt das Risiko des Transports, dass die Unterlagen ihn nicht oder nicht rechtzeitig erreichen. Die für die Erteilung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen zuständige Stelle hat gegenüber dem Wahlberechtigten keine „Bringschuld“, sondern lediglich eine „Schickschuld“. Sie hat das ihrerseits Erforderliche getan, wenn sie die Unterlagen ordnungsgemäß und rechtzeitig ausgestellt und auf ihre Kosten an den Wahlberechtigten versandt hat."

Mit der implizit geäußerten Aufforderung an das Wahlamt, eine Wählerin, die bisher keine Briefwahlunterlagen erhalten hat und sich bis zum Wahltag außerhalb Bremens aufhält, auf welche Weise auch immer wählen zu lassen, bewegt sich der CDU-Landesvorsitzende außerhalb des Rechtsrahmens.
Im Wahlamt Bremen sind 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bearbeitung der Briefwahlanträge eingesetzt. Seit Mitte August sind 80.000 Anträge eingegangen. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2013 gab es gut 64 000 Briefwähler/-innen.

Etwa 15.000 Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit genutzt, ihre Stimme gleich direkt im Briefwahlzentrum abzugeben. Die verbleibenden 65.000 Wählerinnen und Wähler haben ihre Briefwahlunterlagen per Post erhalten. Es mussten erhebliche Überstunden geleistet werden, um alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten und die Briefwahlunterlagen umgehend in den Postversand zu geben.

Weitere Auskünfte erteilt:
Geschäftsstelle der Wahlleiter
Telefon: (0421) 361 41 59
E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de