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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Leistungen für Kinder neu berechnen: Sozialhilfe-Experten tagten in Bremen

20.03.2009

Genau 60 Jahre ist es her, dass sich die Abteilungs- und Referatsleiter/innen der Sozialbehörden der Länder gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bundes zum ersten Mal getroffen haben - und zwar in Bremen. Damals berieten die Sozialhilfeexpertinnen /-experten über die Wiedereinführung der sogenannten gehobenen Fürsorge und über die Gefangenenfürsorge beraten. Dieses Gremium besteht immer noch und heißt jetzt „Konferenz der Obersten Landessozialbehörden“.


Am Donnerstag und Freitag (19./20. März 2009) traf sich die Konferenz erneut in Bremen. Unter anderem ging es um die Höhe der Sozialhilfe. Im Mittelpunkt standen dabei die Leistungen für Kinder. Erst jüngst hatte der Bund für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren den Regelsatz auf 70 Prozent der Leistungen für Erwachsene erhöht und auf Initiative der Länder ein sogenanntes Schulstarterpaket von 100 Euro pro Jahr eingeführt.


Die Länder forderten in der Sitzung nun eine grundlegende Reform der Regelsätze. Denn sie werden bisher aus der Basis des Verbrauchs eines allein lebenden Erwachsenen ermittelt. Damit werden kinderspezifische Erfordernisse nicht berücksichtigt. Und mehr noch: die Berechnungen orientieren sich an den untersten 20% der Verbraucher auf Basis der Statistik von 2003. Steigerungen der Gesundheitskosten sind hier beispielsweise noch nicht ausreichend berücksichtigt. Nach Auffassung der Länder soll außerdem die Wiedereinführung einmaliger Leistungen geprüft werden. Die Länder werden dazu eigene Vorschläge ausarbeiten, die dann bei der Auswertung der nächsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe im kommenden Jahr eingebracht werden.