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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Bremens Justizsenator begrüßt Beschluss der Justizministerkonferenz

20.11.2008

Zum Beschluss der Justizministerkonferenz über die Stärkung des Führungszeugnisses erklärt Justizsenator Ralf Nagel:

„Die Justizministerkonferenz hat mit dem Beschluss zur Stärkung des polizeilichen Führungszeugnisses einen wichtigen Beitrag zum zukünftigen Schutz von Kindern und Jugendlichen geleistet.
Es gibt tatsächlich zurzeit eine Lücke im Gesetz: Einerseits besteht nach dem Kinder- und Jugendhilferecht eine Verpflichtung, nur geeignete Personen in der Kinder- und Jugendarbeit zu beschäftigen, andererseits besteht für Kinder- und Jugendeinrichtungen in privater Trägerschaft nicht die Möglichkeit, unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister zu bekommen.


Die Einrichtung kann also selbst nicht überprüfen, ob ein potentieller Mitarbeiter zum Beispiel wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraft ist. Bisher kann die Einrichtung nur vorsorgen, indem sie den Bewerber auffordert, selbst ein Führungszeugnis zu beantragen und vorzulegen. Es hat in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen Einrichtungen erst einige Zeit nach der Einstellung von Mitarbeitern erfahren haben, dass der Betreffende einschlägig vorbestraft war.


Ich halte es für dringend erforderlich, den Einrichtungen und auch allen anderen Stellen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, den direkten Zugang zu diesen für die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen wichtigen Informationen zu geben.


Ein weiterer Punkt, zu dem Handlungsbedarf besteht: In Zukunft sollte das Führungszeugnis alle sicherheitsrelevanten Vorstrafen ausweisen. Zurzeit werden zum Beispiel Verurteilungen wegen Kinderpornografie dann nicht in das Führungszeugnis aufgenommen, wenn der Täter zu weniger als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.


Es hat sicherlich gute Gründe, wenn in ein Führungszeugnis nicht jede, auch geringe Straftat aufgenommen wird. Aus Gründen der Resozialisierung ist es sicherlich sinnvoll, wenn geringe vergehen nicht gleich auch im Führungszeugnis auftauchen. In sensiblen Bereichen, in denen es um den Schutz von Minderjährigen geht, muss diese Überlegung aber zurückstehen. Hier hat die Schutzfunktion des Registereintrags Vorrang.


Ich bin deshalb froh, dass die Bundesministerin der Justiz gesetzliche Änderungen angekündigt hat und unterstütze sie in diesem Vorhaben. Herr Staatssekretär Diwell will den Ländern in den nächsten zwei Wochen einen Gesetzentwurf zusenden. Wir werden kurzfristig dazu Stellung nehmen in der Erwartung, dass Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag den Entwurf ebenso zügig behandeln, so dass die Änderung zum Führungszeugnis noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann. Schließlich hat Bundeskanzlerin Merkel diesen Punkt auf dem „Kindergipfel“ im Juni dieses Jahres besonders erwähnt.“