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Der Senator für Kultur

Bremer Senat lehnt Abschaffung der Künstlersozialversicherung ab

16.09.2008

Bürgermeister Böhrnsen: „Soziale Absicherung steht nicht zur
Disposition“

Der Senat hat sich heute (16.09.2008) auf Vorschlag des Senators für Kultur, Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen, gegen die Abschaffung oder unternehmensfreundliche Reformation der Künstlersozialversicherung ausgesprochen. Die Landesregierung beschloss, einen entsprechenden Antrag Baden-Württembergs am 19. September im Bundesrat abzulehnen.


„Die Künstlersozialversicherung ist für mich eine große Errungenschaft solidarischen Handelns in der Bundesrepublik. Sie sichert auch freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern eine angemessene Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dieses in Europa einmalige System darf nicht zur Disposition stehen“, so Bürgermeister Böhrnsen.


Freiberuflich tätige Publizisten, bildende Künstler, Autoren oder Journalisten erhalten über die Künstlersozialversicherung eine den Arbeitnehmern gleichgestellte soziale Absicherung. Gespeist wird diese aus Beiträgen der Versicherten, der von den Künstlerinnen und Künstlern Leistungen beziehenden Unternehmen und des Bundes. Nach Angaben des Deutschen Kulturrats beziehen die so Versicherten ein durchschnittliches Jahreseinkommen von rund 12.600 Euro.

Bürgermeister Böhrnsen: „Dieses solidarische Zusammenwirken hat absoluten Vorbildcharakter. Ein solches System darf man nicht aufgeben, nur weil in den Unternehmen zur Feststellung der Abgabenpflicht ein Fragebogen ausgefüllt werden muss.“


Der „Entwurf des Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)“ soll am 19. September im Bundesrat beschlossen werden. „Natürlich ist auch Bremen dafür, den Mittelstand zu entlasten. Der Senat beweist dies, indem er zwar die Abschaffung der Künstlersozialversicherung ablehnt, aber der Anpassung der umsatzsteuerlichen Grenze für Kleinunternehmer zustimmt“, so Bürgermeister Böhrnsen. Zudem dürften Entlastungen für die Wirtschaft nicht dazu führen, dass die soziale Grundsicherung für eine ganze Berufsgruppe verloren gehe.