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Der Senator für Inneres und Sport

Kennzeichenüberwachung: Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

11.03.2008

Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Kennzeichenerfassung teilt der Senator für Inneres und Sport mit:


Bremen wird seine entsprechenden Regelungen im Lichte des Urteils überarbeiten. Dies hatte Senator Willi Lemke bereits vor der Urteilsverkündung in der Innendeputation angekündigt. Zu den Änderungen zählt zum Beispiel eine Präzisierung der Eingriffsvoraussetzungen.

Zugleich weist der Innensenator darauf hin, dass dieses Gesetz in Bremen bisher nicht angewendet worden ist und auch keine technischen Voraussetzungen für eine Kennzeichenüberwachung vorhanden sind.