Sie sind hier:
  • Weniger Briefwahlanträge 2007 - Antragsfrist endet am Freitag, dem 11. Mai, um 18:00 Uhr

Sonstige

Weniger Briefwahlanträge 2007 - Antragsfrist endet am Freitag, dem 11. Mai, um 18:00 Uhr

07.05.2007

Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und Wahlen zu den Beiräten im Gebiet der Stadt Bremen am 13. Mai 2007

Das Statistische Landesamt Bremen - Wahlamt - teilt mit:

Wahlberechtigte, die aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder aus anderen wichtigen Gründen (z. B. Urlaub) verhindert sind, an der Wahl in ihrem Wahlbezirk teilzunehmen, können mit einem Wahlschein ihre Stimme per Briefwahl schon vor dem Wahltag abgeben. Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann persönlich (Wahlbenachrichtigung und Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass mitbringen) oder schriftlich (z. B. per Brief oder per Telefax: 361 - 22 78 oder per E-Mail: briefwahl@statistik.bremen.de), aber nicht telefonisch, beim Wahlamt Bremen gestellt werden.


Wer jetzt noch Briefwahl machen möchte, muss sich beeilen, denn die Antragsfrist läuft am Freitag, dem 11. Mai, um 18:00 Uhr ab. Das Statistische Landesamt Bremen - Wahlamt -, An der Weide 14-16 hat für die Briefwahlausgabe Mo. bis Mi. von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Do. und Fr. von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Wähler können dort auch sofort wählen.

Wahlberechtigte aus Bremen-Nord haben letztmalig am Do. 10. Mai von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr die Möglichkeit, im Bürgerhaus Vegesack, Kirchheide 49, Raum E 40 Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Nur in besonderen Fällen sowie bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, direkt beim Wahlamt beantragt werden.


Wer den Antrag für einen anderen Wahlberechtigten stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dürfen an einen anderen als den Wahlberechtigten auch aufgrund schriftlicher Vollmacht nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung und nur dann ausgehändigt werden, wenn die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können; dies gilt auch bei Ehegatten.


Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt wieder eingegangen sein, wobei die Wähler für den rechtzeitigen Zugang des Briefes sorgen müssen.

Von den rund 424.100 Wahlberechtigten in der Stadt Bremen (Deutsche und Unionsbürger) hatten bis einschließlich 5. Mai 35.361 oder 8,3 % einen Briefwahlantrag gestellt; die Vergleichszahl von der Bürgerschaftswahl 2003 beträgt 41.792 oder 10,6 %.

Von der Möglichkeit der persönlichen Briefwahl (Sofortwahl im Statistischen Landesamt Bremen - Wahlamt – und im Bürgerhaus Vegesack) machten bis einschließlich 5. Mai insgesamt 3.831 Personen Gebrauch (darunter 394 an den vier Sonnabenden). Auch hier lag die Vergleichszahl 2003 mit 4.895 Wählern deutlich höher.