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Bremisches Polizeigesetz greift: über 700 Wohnungsverweise im Land Bremen

07.03.2007

Ulrike Hauffe und Thomas Röwekamp ziehen Zwischenbilanz: Gewalt gegen Frauen ächten!

Der Senator für Inneres und Sport und die
Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau teilen mit:

Anlässlich des bevorstehenden Internationalen Frauentages (8. März) haben die Landesbeauftragte für Frauen, Ulrike Hauffe, und der Senator für Inneres und Sport, Bürgermeister Thomas Röwekamp, eine Zwischenbilanz zu den polizeilichen Maßnahmen „Wegweisungsrecht/Häusliche Gewalt“ sowie „Stalking“ und „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ gezogen. „Bremen hat am 25. Oktober 2001 und somit bereits vor dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetz des Bundes (1.1.2002) die Möglichkeit der Wohnungsverweisung in sein Polizeigesetz aufgenommen und damit bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen“, betonten Ulrike Hauffe und Thomas Röwekamp in einer gemeinsamen Pressekonferenz.

1999 haben Senat und Bürgerschaft die Erarbeitung eines landesweiten Aktionsprogramms gegen häusliche Beziehungsgewalt beschlossen. Die daraufhin eingerichtete ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter der Leitung der Gleichstellungsstelle hat seitdem ein Bündel von Maßnahmen entwickelt, deren Kernstück die Kooperation zwischen der polizeilichen Wegweisung und dem Amt für Soziale Dienste ist. Dieser „pro-aktive Ansatz“ werde bundesweit gelobt, so Ulrike Hauffe.

Seit Inkrafttreten des Wegweisungsrechts im Bremischen Polizeigesetz [§ 14 a BremPolG] im Jahr 2001 wurden im Land Bremen insgesamt 704 Wohnungsverweise ausgesprochen (siehe Tabelle in der Anlage). „Diese Zahlen zeigen zweierlei: Das Wegweisungsrecht greift und der Staat greift durch gegen prügelnde Männer“, bilanzierten Ulrike Hauffe und Thomas Röwekamp. „Die steigenden Fallzahlen in der Hansestadt belegen nicht nur die zunehmende Anzeigebereitschaft von Gewalt betroffener Frauen, sondern auch die durchgreifende Arbeit der Sicherheits- und Sozialbehörden in diesem Bereich.“
Thomas Röwekamp und Ulrike Hauffe kündigten an, mit geeigneten Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit den Kampf gegen häusliche Gewalt fortzusetzen. „Hier dürfen wir nicht nachlassen! Die Ächtung von Gewalt gegen Frauen muss sich weiter verstärkt im öffentlichen Bewusstsein verankern!“

Alle Stadtteile sind nach den Erfahrungen der Polizei von den Wegweisungen betroffen. Rund die Hälfte der im Land Bremen registrierten und von der Wohnungsverweisung betroffenen Tatverdächtigen sind Ausländer unterschiedlicher Nationalitäten. In diesem Anteil sind deutsche Staatsangehörige, die einen Migrationshintergrund haben, sowie Aussiedler nicht enthalten, da dieser Personenkreis statistisch nicht gesondert erfasst wird. In über der Hälfte der von der Wohnungsverweisung betroffenen Haushalte lebten ein oder mehrere Kinder. Nahezu alle von der Wohnungsverweisung betroffenen Tatverdächtigen waren männlich.

Bei den Straftaten, die zu der gefahrenabwehrrechtlichen Wohnungsverweisung geführt haben, handelt es sich überwiegend um Körperverletzungsdelikte und Bedrohungen sowie in Einzelfällen u. a. um Sexualdelikte, Sachbeschädigungen und Freiheitsberaubung. Eine Dienstanweisung der Polizei Bremen sowie der Ortspolizeibehörde Bremerhaven regelt das polizeiliche Verfahren in Fällen der häuslichen Gewalt und der Wohnungsverweisung.

Bürgermeister Thomas Röwekamp: „Nach den praktischen Erfahrungen der Polizei und der Gerichte bieten die Möglichkeiten des Bremischen Polizeigesetzes und des Gewaltschutzgesetzes des Bundes ein wirksames Instrumentarium zur Bekämpfung häuslicher Beziehungsgewalt, das ein angemessenes, schnelles und effektives Verfahren zum Schutz der Opfer dieser Gewaltform ermöglicht.“

Neues Anti-Stalking-Gesetz begrüßt - Tätern droht künftig Freiheitsstrafe

Der Innensenator und die Landesfrauenbeauftragte verwiesen in diesem Zusammenhang auch auf das sog. Stalking, das gesellschaftlich immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Stalking müsse hier auch in einem Kontext mit häuslicher Beziehungsgewalt gesehen werden, da diese Täter („Stalker“, engl. „Pirschjäger“) oft aus einer Wahnidee oder Zwangsvorstellung heraus handeln. Durch Auflauern, Beobachtung, Verfolgung und Ausforschung, durch belästigende Telefonanrufe (auch SMS oder E-Mails) bis hin zum Telefonterror oder durch Brief- und Geschenksendungen (als so genannte „Liebesbeweise“) versucht er Macht und Kontrolle über sein Opfer auszuüben - oft auch in bedrohender Weise. Die Folgen für das Opfer sind häufig gravierend.

Nach jahrelanger kontroverser Diskussion hat der Bundesrat am 16.02.07 endgültig einen neuen Straftatbestand, der sich gegen das Kriminalitätsphänomen der Nachstellung richtet, gebilligt. Danach kann Psychoterror durch ständiges Auflauern oder durch Telefonanrufe bei Tag und Nacht künftig bestraft werden. Bürgermeister Thomas Röwekamp: „Wer durch beharrliche Annäherung oder Nachstellung die Lebensgestaltung eines Menschen schwerwiegend beeinträchtigt, riskiert eine mehrjährige Freiheitsstrafe!“
Fälle des einfachen Stalkings können mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Geht das Stalking so weit, dass die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eintritt, erhöht sich der Strafrahmen auf Haft bis zu fünf Jahren. Im Todesfall des Opfers oder einer ihr nahe stehenden Person kann eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden. Bisher fand das Strafrecht nur dann Anwendung, wenn es schon zu einer Straftat wie Beleidigung, Nötigung oder Körperverletzung gekommen war. Andernfalls konnten sich Stalking-Opfer nur auf zivilrechtlichem Wege gegen Stalker wehren. Gefährliche Stalker können zukünftig bei Verdacht einer neuen Straftat auch in Untersuchungshaft genommen werden, um neue Delikte zu vermeiden. „Mit dem Inkrafttreten des Anti-Stalking-Gesetzes wird das Strafrecht eine wesentlich besser Handhabe gegen diese Kriminalitätsform bieten“, so Röwekamp abschließend.

Anlagen:

1. Tabelle Wohnungsverweise

Die Tabelle zeigt die seit Inkrafttreten des § 14 a BremPolG (Wegweisungsrecht im Bremischen Polizeigesetz) die im Land Bremen vorgenommenen Wohnungsverweise:


Quelle: Der Senator für Inneres und Sport

2. Zahlen zu Stalkingfällen*

Für die Stadt Bremen im Rahmen von Einzelauswertungen generiert:
2001: 52 Fälle
2002: 124 Fälle
2003: 154 Fälle
2004: 228 Fälle
2005: 337 Fälle
2006 (Januar bis September): 444 Fälle (jüngste verfügbare Auswertung).

*Für Bremerhaven liegen keine diesbezüglichen Zahlen vor.
In der PKS wird Stalking zukünftig im Zusammenhang mit dem neuen Tatbestand registriert.

Quelle: Der Senator für Inneres und Sport