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Sonstige

Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich

13.09.2005

Der Landeswahlleiter teilt mit:

Bürgerinnen und Bürger können von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, auch wenn sie aus bestimmten Gründen - wie zum Beispiel durch einen Nachsendeantrag - keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen haben, darauf weist der Wahlleiter des Landes Bremen, Jürgen Dinse, nochmals hin.

Wer im Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen ist und sich durch einen gültigen Personalausweis ausweisen kann, darf am Wahlsonntag, den 18. September auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte in dem für ihn zuständigen Wahllokal seine Stimme abgeben.

Um das richtige Wahllokal zu finden, sollten sich die Bürgerinnen und Bürger entweder bei ihren Nachbarn erkundigen oder telefonisch im Wahlamt Bremen unter Telefon 0421/361 - 8 88 88 bzw. im Wahlamt Bremerhaven unter 0471/5 90 22 95. Beide Telefone sind täglich von 8 bis 18 Uhr, am Sonnabend von 8 bis13 Uhr und am Sonntag wieder von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Wer diese Woche noch Briefwahlunterlagen beantragen möchte, sollte berücksichtigen, dass die Unterlagen bis spätestens Sonntag, 18. September, um 18 Uhr, wieder im Wahlamt Bremen bzw. Bremerhaven sein müssen. Die Frist für die Beantragung auf Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 16. September 2005. Nur in Sonderfällen ist es möglich, noch bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen zu beantragen.


Hinweis für Redaktionen:

Weitere Informationen gibt Insa Feye, Telefon: (0421) 361 - 594 24,

E-Mail: insa.feye@statistik.bremen.de,

Internet: www.statistik.bremen.de