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Urteil des EuGH zu Arbeitszeiten bei Ärzten:

09.09.2003

Gesundheitssenatorin Röpke: „Jetzt ist die Bundesregierung gefordert“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute (9.9.2003) durch Urteil entschieden, dass es sich bei ärztlichem Bereitschaftsdienst in vollem Umfang um Arbeitszeit handelt, auch wenn der Arzt sich in dieser Zeit ausruhen darf, der Dienst aber an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort geleistet werden muss.

Gesundheitssenatorin Karin Röpke erklärte dazu, zwar müsse das Urteil selbst erst noch genau geprüft werden, aber schon jetzt sei klar, dass die Bundesregierung aus diesem Urteil die entsprechenden Konsequenzen ziehen muss. Dies bleibe zunächst abzuwarten. Erst dann könne auch gesagt werden, welche Auswirkungen dieses Urteil auf die Bremer Krankenhäuser habe. „Außerdem“, so die Senatorin, „muss der Bund die Krankenhäuser in die Lage setzen, dann auch entsprechende Umsetzungen des Urteils finanzieren zu können. So muss etwa die Deckelung der Budgets der Krankenhäuser verändert werden.“


Die Senatorin wies zudem darauf hin, dass in einigen bremischen Krankenhäusern schon im Vorgriff auf das heutige Urteil des EuGH mit Unterstützung des Gesundheitsressorts neue Arbeitszeitmodelle entwickelt werden und sich die Gestaltung der Einsatz- und Dienstpläne im Umbruch befindet.