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Schlucken Sie Ihren Ärger nicht herunter! - Faltblatt der Verbraucherzentrale enthält alle wichtigen Adressen für die Reklamation von Lebensmitteln

07.07.2003

Die Verbraucherzentrale des Landes Bremen e.V. teilt mit:

Die Reklamation von Lebensmitteln ist oftmals heikel – schon deswegen, weil viele den Kassenbon zu schnell wegwerfen oder aber erst gar nicht mitnehmen. Juristisch steht man dann auf verlorenem Posten. Die Gründe für eine mögliche Reklamation sind vielfältig:

  • Kennzeichnungsmängel, wie mit dem Preis überklebte Mindesthaltbarkeitsdaten oder falsche Herkunftsangaben;
  • Lebensmittel, die einen untypischen Beigeschmack haben („nach Chemie“);
  • Lebensmittel, die eindeutig verdorben sind, wie schlecht riechendes Fleisch oder verschimmeltes Obst;
  • Lebensmittel, nach deren Verzehr es zu einer Erkrankung kommt;
  • Lebensmittel, die ekelerregend sind, wie z. B. Heringe mit Nematoden oder Mehl mit Raupen;
  • Lebensmittel, deren Gewicht deutlich geringer ist, als angegeben.


Dies sind nur einige Reklamationsgründe, bei der Verbraucherzentrale Bremen sind noch weitaus mehr Beispiele – z. T. sehr unappetitliche – in der täglichen Beratungspraxis beschrieben worden.

In der Regel reicht es aus – allerdings so schnell wie möglich – das zu beanstandende Lebensmittel im Geschäft zu reklamieren. Wenn Sie Ihren Kassenbon dabei haben, dürfte es auch keine Probleme geben. Sie bekommen dann entweder einwandfreie Ware oder aber das Geld zurück. Häufig sind die Geschäfte auch so kulant, dass sie sogar ohne Bon die Ware ersetzen, insbesondere dann, wenn Sie häufiger dort einkaufen, man Sie also kennt. Doch es gibt auch eine Reihe von Gründen, bei denen es sinnvoll ist, eine Anzeige zu erstatten, damit es zu einer weiteren Untersuchung kommen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn in einem Geschäft bestimmte Lebensmittel immer wieder verdorben sind oder wenn durch den Verderb ein erhebliches Gesundheitsrisiko gegeben ist. So wurde der Verbraucherzentrale kürzlich der Fall bekannt, dass die Meeresfrüchte auf einer (Bringdienst-)Pizza extrem verdorben stanken. In so einem Fall sollte die Lebensmittelüberwachung eingeschaltet werden.


Eine Anzeige und die sich daraus ergebenden Untersuchungen sind kostenlos. Dies gilt allerdings nicht für Untersuchungen aus privaten Gründen. Wer also wissen möchte, ob der feindlich gesinnte Nachbar etwas Unangenehmes auf die Erdbeeren gespritzt hat oder ob der Spinat aus dem Garten zuviel Nitrat fürs Baby enthält, kann sich damit nicht an die staatlichen Untersuchungsämter wenden. In den „Gelben Seiten“ findet man die Laboratorien, die solche Untersuchungen durchführen. Aber Vorsicht: so etwas ist meistens sehr teuer! Die Preise der Labors sollten vorher auf jeden Fall verglichen werden.


Bei der Verbraucherzentrale ist ein Faltblatt zu diesem Thema erhältlich, in dem auch alle Anlaufstellen in Bremen und Bremerhaven aufgelistet sind, die VerbraucherInnen bei einer berechtigten Reklamation benötigen. Das Faltblatt kann kostenlos bei der Verbraucherzentrale, Altenweg 4, 28195 Bremen, herausgeholt werden. Bei Einsendung eines mit 0,55 € frankierten Rückumschlages wird es auch umgehend von der Verbraucherzentrale zugesandt.

Fragen zu diesem Thema beantwortet die Ernährungsabteilung der Verbraucherzentrale. Sie ist telefonisch montags, dienstags, mittwochs von 10 bis 16 Uhr, donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0421 / 1607754 zu erreichen. Kostenlose Email-Auskünfte gibt es auch unter der Adresse ernaehrungsinfo@verbraucherzentrale-bremen.de