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Sicherer Frühjarsputz auch für die Hilfe

12.03.2003

Haushaltshilfen jetzt zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden

Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, ist per Gesetz verpflichtet, diese zur gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Wer eine Anmeldung versäumt, tut sich damit keinen Gefallen, sondern riskiert ein bis zu 2.500 € hohes Bußgeld. Darauf weist die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen anlässlich des jetzt in vielen Haushalten anstehenden Frühjahrsputzes hin, für den sich viele Haushalte eine Hilfe „leisten“.


Stürzt diese Hilfe dann zum Beispiel beim Aufhängen feuchter Gardinen von der Leiter oder rutscht auf nassen Badezimmerfliesen aus, können dem Arbeitgeber schnell einige hundert € an Kosten für Arzt- oder Krankenhausbehandlungen entstehen. Diese Kosten übernimmt für die versicherte Haushaltshilfe die Unfallkasse als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für Haushaltshilfen in Bremen und Bremerhaven. Die Versicherung kostet den Arbeitgeber pro Jahr 40 €. Weitere Informationen gibt es bei der Unfallkasse unter Telefon (0421) 350 12 15. Haushaltshilfen können hier auch gleich angemeldet werden.


Hohe Dunkelziffer

„Leistung und Gegenleistung stehen bei dieser Versicherung in einem guten Verhältnis. Vor einigen Jahren etwa stützte ein Gartenhelfer beim Obstbaumschnitt so unglücklich auf einen Jägerzaun, dass er querschnittgelähmt blieb. Die Unfallkasse konnte hier zusätzlich zur medizinischen Versorgung und der Zahlung einer Rente das Leid auch dadurch etwas lindern, dass sie den behindertengerechten Umbau des Wohnhauses unterstützt hat“, umreißt Unfallkassen-Geschäftsführer Horst Kruse die Bandbreite der Unfallkassen-Leistungen.


Unverständlich bleibt ihm deshalb auch die hohe Dunkelziffer nicht angemeldeter Haushaltshilfen. Bei der Unfallkasse sind derzeit rund 7.500 Haushaltshilfen angemeldet. Kruse schätzt aber, dass in Bremen und Bremerhaven rund die doppelte Anzahl Haushaltshilfen, Gartenhelfer oder Kindermädchen arbeiten.


Übrigens: Eine private Unfallversicherung oder etwa die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers greifen bei Unfällen von Hausangestellten nicht. Und: Bei der Anmeldung muss der Name der Haushaltshilfe nicht angegeben werden; sie bleibt anonym.

Hinweis für Redaktionen:

Bei weiteren Nachfragen können Sie sich direkt wenden an Lothar Jackwerth, stellvertretender Direktor der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen, Telefon (0421) 350 12 10.