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Sonstige

Neues Sonderheft „FINANZtest SPEZIAL Mietrecht“

13.01.2003

Die Verbraucherzentrale des Landes Bremen teilt mit:

Die Mietrechtsreform hat den Mietern mehr Rechte gebracht: Die Miete darf im Normalfall innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen. Jetzt können viele die Wohnung schneller kündigen als früher, nämlich mit dreimonatiger Frist, während der Vermieter langjährigen Mietern bis zu neun Monate Zeit für den Auszug lassen muss. Der bisherige "einfache" Zeitmietvertrag ist abgeschafft worden. Mieter und Vermieter können jetzt nur noch einen so genannten qualifizierten Zeitmietvertrag abschließen. Voraussetzung: Im Mietvertrag ist ein konkreter Befristungsgrund vom Vermieter zu nennen (zum Beispiel Eigenbedarf oder wesentliche Instandsetzung der Mietsache). Fehlt ein konkreter Befristungsgrund, gilt das Mietverhältnis automatisch als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Doch nur, wer Bescheid weiß, kann sein Recht auch durchsetzen. Das neue FINANZtest SPEZIAL Mietrecht erklärt, was Mieter und Vermieter wissen müssen.


Schon die Bewerbung um eine Mietwohnung hat es in sich: Der Vermieter fragt nach Dingen, die ihn nun wirklich nichts angehen. Der Makler verlangt Geld, obwohl er die Wohnung gar nicht gefunden hat. Und der Vormieter verlangt Abstand für Möbel, die längst auf den Sperrmüll gehören. Das neue Sonderheft erklärt, was in einem Maklervertrag stehen darf, ob eine SCHUFA-Auskunft vorgelegt werden muss und wie man die Wohnfläche richtig ermittelt.


Erst recht haben es die verschiedenen Klauseln in Mietverträgen in sich. Das SPEZIAL sagt worauf es ankommt: Vom Einzug bis zur letzten Betriebskostenabrechnung nach dem Auszug. Beantwortet werden Fragen zu Heizkosten, Haustieren, Schönheits- und Kleinstreparaturen und vielen anderen Streitpunkten mehr.
Der Service-Teil schließlich liefert 25 Musterbriefe, Auszüge aus den Mietrechtsgesetzen und eine umfangreiche Liste mit Adressen von Ansprechpartnern für Problemfälle und zusätzliche Information.


Die Verbraucherzentrale Bremen hält das 113seitige Sonderheft für 7,50 Euro in ihrer Beratungsstelle, Altenweg 4, 28195 bereit. Es kann aber auch für 9,50 Euro (inklusive Versandkostenpauschale) unter Beifügung eines Verrechnungsschecks oder der Erteilung einer einmaligen Einzugsermächtigung unter der gleichen Adresse bestellt werden.