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Sonstige

Im Kleingartengebiet Waller Fleet beginnt die bauliche Bereinigung in den nächsten Tagen

06.11.2002

Der Moderator des Sanierungsbeirats Waller Fleet teilt mit:

Die jahrelange Diskussionen um die notwendige Bereinigung des Kleingartengebietes Waller Fleet sind nun zu Ende. In wenigen Tagen werden nach geschlossenen Verträgen mit den Betroffenen die ersten Gebäude beseitigt. Nach und nach wird hier wieder ein schönes intaktes Kleingartengebiet entstehen, das dann auch als Grünfläche für erholungssuchende Bürger zur Verfügung steht.

Nachdem der Runde Tisch nach 12 Sitzungen mit 90 Prozent Mehrheit eine Rahmenvereinbarung beschlossen hatte, ist diese unverändert vom Bremer Senat als Senatsbeschluss übernommen worden. Sie wurde am 9. Juli dieses Jahres in Kraft gesetzt. Im wesentlichen gelten nun folgende Regelungen, die nunmehr von der Verwaltung umgesetzt werden.


1. Alle Bewohner, die mindestens seit dem 28.5.1974 (Stichtag) in ihrem derzeitigen Gebäude wohnen, erhalten ein Auswohnrecht, wenn sie bereit sind, in einer Einzelvereinbarung mit der Stadtgemeinde Bremen eine Duldungserklärung zu akzeptieren, mit der der Abriss durch die Stadtgemeinde Bremen (ohne Kosten für die Betroffenen) akzeptiert wird.

2. Alle Bewohner, die bis Ende 2004 (Übergangsfrist) das 65. Lebensjahr vollendet haben, dürfen ebenfalls auswohnen, müssen aber die Duldungsverfügung nach Ziffer 1 akzeptieren.

3. Die Bewohner mit schwerer Krankheit, einer Pflegebedürftigkeit oder einer schweren Behinderung (soziale Härtefälle), denen ein Umzug nicht zugemutet werden kann, dürfen ebenfalls auswohnen. Hier werden ggfls. amtsärztliche Gutachten erforderlich.

4. Um den betroffenen Bewohnern, die nicht auswohnen dürfen, ausreichend Zeit zu geben, sich auf die neue Situation einzustellen, wird eine Übergangsfrist (Duldung) bis Ende 2004 gewährt. Für die Bewohner, die erst nach Festlegung des Bereinigungsgebietes Waller Fleet im März 1995 zugezogen sind, verkürzt sich die Übergangszeit auf ein Jahr nach Abschluss der Rahmenvereinbarung.

5. Die Stadtgemeinde Bremen organisiert die Abrissmaßnahmen und übernimmt die Kosten, soweit die bewohnten oder ehemals bewohnten Gebäude vor Festlegung der Bereinigung (März 1995) errichtet waren. Die Kostenübernahme setzt jedoch voraus, dass es zu einer gütlichen Einigung zwischen ihnen und der Stadt über den Zeitpunkt und die Modalitäten des Abrisses (entsprechend der Rahmenvereinbarung) kommt.

6. Die Auswohnberechtigung der bisherigen Kaisenauswohner bleibt unverändert bestehen.

7. Wie in der Rahmenvereinbarung zugesagt, hat die Stadtgemeinde Bremen – zwischenzeitlich – vorrangig für Planungsverdrängte am Hagenweg die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Bauinteressierte setzen sich bitte mit Herrn Drögmöller vom Amt für Stadtplanung und Bauordnung (Tel.: 0421 361-6475) in Verbindung.


Mitarbeiter des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung werden nach Terminabsprache mit den Betroffenen Gespräche anbieten und offene Fragen klären. Wer das Wohnen kurzfristig aufgeben oder sein Auswohnrecht nicht wahrnehmen möchte, dem wird angeboten, das Gebäude ohne großen Verwaltungsaufwand kurzfristig abreißen zu lassen.

Für Fragen steht im Amt vorrangig Herr Bohne (Tel.: 0421 361-89526) zur Verfügung. Bei Streitfällen und für Auskünfte steht der Moderator des Runden Tisches, Peter Kudella, unter der Telefonnummer 54 67 93 zu Verfügung.

Bei Bedarf kann der Text der Rahmenvereinbarung bei Herrn Bohne kostenlos angefordert werden.