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Sonstige

Die Verbraucherzentrale des Landes Bremen teilt mit: Als Kapitalanlage ist die Riester-Rente kaum zu schlagen

01.03.2002

Staatliche Förderung ermöglicht hohe Renditen bei geringem Risiko


Die Riester-Rente ist kompliziert und für die Anbieter mit relativ hohem Aufwand verbunden. Von daher wird erwartet, dass die Verzinsung der angelegten Gelder tendenziell etwas niedriger ausfallen wird als bei herkömmlichen langfristigen Kapitalanlagen. Hieraus zu schließen, dass die Riester-Rente nicht lohne oder allenfalls Geringverdienern mit mehreren Kindern Vorteile bringe, wäre jedoch falsch. Bezogen auf das selbst eingesetzte Kapital ermöglicht die staatliche Förderung Renditen, die bei gleichem Risiko von anderen Anlagen kaum zu schlagen sein werden. Das gilt gerade auch für die höheren Einkommensklassen, betont Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen.

Der Staat fördert die private Zusatzrente zum einen über Zulagen. Wird ein Altersvorsorgevertrag in den Jahren 2002 und 2003 mit mindestens einem rozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres bespart – maximal jedoch 525 € -so erhält der Geförderte pro Jahr eine Grundzulage von 38 € sowie eine Zulage von 46 € für jedes Kind. Ein selbst nicht förderungsberechtigter Ehegatte, der einen eigenen Vorsorgevertrag abgeschlossen hat, bekommt die Grundzulage von 38 € ebenfalls – und zwar ohne dass er selbst Beiträge in seinen Vertrag einzahlen muss. In den nachfolgenden Jahren steigen die mindestbeiträge für die volle Förderung auf bis zu vier Prozent des Bruttovorjahreseinkommens, maximal 2.100 € (ab 2008), während sich die Grund- und Kinderzulagen gleichzeitig stufenweise auf 154 und 185 Euro pro Jahr erhöhen. Wichtig dabei: Die staatlichen Zulagen werden bei den Mindestbeiträgen angerechnet, das heißt: Ein Zulagenberechtigter mit nicht berufstätiger Ehefrau und zwei Kindern, der im Jahr 2001 ein Bruttoeinkommen von 30.000 € erzielt hat, muss in diesem Jahr selbst keine 300 € sparen, um die volle Förderung zu erhalten. Es genügen 300 € minus 168 € an Zulagen, also lediglich 132 €.

Unterstellt man, dass es sich um ein 35jähriges Ehepaar handelt, deren ein-und dreijährige Kinder später jeweils mit 20 Jahren ihre Berufsausbildung abschliessen, so ergibt eine Hochrechnung folgendes: Wird die Zulagenförderung bei einer angenommenen jährlichen Einkommenssteigerung von zwei Prozent voll ausgenutzt und erwirtschaftet der Anbieter der Altersvorsorgeverträge nach Kosten eine Rendite von fünf Prozent, dann steht für die Zusatzrenten des Ehepaars im 65. Lebensjahr ein Kapital von 4.000 € (Zulagenberechtigter) und 22.600 € (Ehegatte), also zusammen 86.600 € zur Verfügung. Bezogen auf die Eigenbeiträge von insgesamt 34.700 €, entspricht dies einer Rendite von immerhin 8,2 %. Bei geringerem Einkommen, mehr Kindern oder längeren Ausbildungszeiten fiele dieser Wert noch höher aus.

Der Staat fördert die Zusatzrente zudem noch steuerlich: Die Eigenbeiträge plus die Zulagen können bis zu einem Höchstbetrag von anfänglich 525 €, später 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Übersteigt die daraus resultierende Steuerersparnis die Höhe der Zulagen, so wird der Differenzbetrag vom Finanzamt automatisch erstattet. Hier von rofitieren vor allem die Besserverdienenden. Ein Lediger, der im vergangen Jahr brutto 5.000 € im Monat verdient hat, muss in diesem Jahr – abzüglich der Grundzulage von 38 € - insgesamt 487 € in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen, um die Förderung voll in Anspruch zu nehmen. Sofern er keine weiteren Steuersparmöglichkeiten nutzt, bekommt er dafür rund 180 € vom

Finanzamt zurück. Mit insgesamt rund 220 € an Zulage und Steuerersparnis erhält er somit sogar deutlich mehr Förderung als das Ehepaar mit zwei Kindern im obigen Beispiel, das anfänglich keine Steuererstattung bekommt.


Erwirtschaftet sein Riester-Anbieter mit den gesamten Einzahlungen eine Nachkostenrendite von fünf Prozent, so liegt auch seine Eigenkapitalrendite über 30 Jahre hinweg bei über acht Prozent.


Zu beachten ist allerdings, dass die spätere Rente voll besteuert wird. Inwieweit dies die Renditesteigerung durch die Förderung wieder nivelliert, darüber will die Verbraucherzentrale Bremen noch gesondert informieren.