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Senatskanzlei

Initiativen für Mindestlohn im Bund und in Bremen

03.07.2007

Bürgermeister Jens Böhrnsen: 7,50 Euro nicht unterschreiten / Senat will in seinem Einflussbereich Mindestlohn sicher stellen

Nicht nur im Bund fordern, sondern auch im Land handeln: nach dieser Devise hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (03.07.2007) das Thema „Mindestlohn 7,50 Euro“ aufgegriffen. Bürgermeister Jens Böhrnsen: „Es gehört zur Würde des Menschen, dass Beschäftigte von ihrem erarbeiteten Lohn leben können müssen, wenn sie einer Vollzeittätigkeit nachgehen. Wir wollen keine Dumping- oder Armutslöhne.“ Die Initiative im Bundesrat wird nach Verabredung zwischen Bürgermeister Böhrnsen und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, als gemeinsame Initiative der Länder Bremen und Berlin gestartet.

Deshalb hat der Bremer Senat beschlossen, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative einzubringen, die die bundesweite Einführung eines Mindestlohnes von 7,50 Euro pro Stunde regelt. Mit dieser Initiative sollen tarifvertragliche Lösungen dadurch unterstützt werden, dass das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Wirtschaftsbereiche ausgeweitet wird. Daneben soll der Mindestbruttostundenlohn von 7,50 Euro in den Fällen verbindlich festgeschrieben werden, in denen tarifliche Lösungen nicht greifen oder Tariflöhne unterhalb der Mindestgrenze liegen. Die Bremer Bundesratsinitiative ergänzt eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz, in der zwar der richtige Weg beschrieben, die konkrete Umsetzung aber nicht angesprochen wird.

Parallel zu der Initiative im Bundesrat hat Bürgermeister Jens Böhrnsen auf die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung über den verbindlichen Mindestlohn in der bremischen Kernverwaltung und in den ausgegliederten Bereichen hingewiesen. In einem Schreiben an die Mitglieder des Senats wendet sich der Präsident des Senats mit der Bitte an die Senatorinnen und Senatoren „in Ihren Bereichen sicher zu stellen, dass keine Beschäftigungsverhältnisse bestehen, in denen ein Entgelt unterhalb dieses Mindestlohnes gezahlt wird.“ Das müsse auch für Tätigkeiten im Rahmen von fremd vergebenen Aufträgen wie zum Beispiel über Bewachungs- und Reinigungsleistungen oder Postzustellungsdiensten gelten, so Jens Böhrnsen, der zudem an die Pflicht erinnert, „dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen, die für Bremen tätig sind, zu einem Entgelt von mindestens 7,50 Euro beschäftigt sind“.