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Die Landesbeauftragte für Frauen zur Koalitionsvereinbarung:
Die Frauenöffentlichkeit kann sich nicht schlafen legen

29.06.1999

"Es ist uns gelungen, so umfangreich wie noch nie frauenpolitische Aspekte in die neue Koalitionsvereinbarung einzubauen. Jubelstimmung ist allerdings nicht angebracht". So kommentiert Ulrike Hauffe, Bremer Landesbeauftragte für Frauen die heute unterschriebene Vereinbarung der neuen Bremer Landesregierung aus SPD und CDU.

"Ich freue mich über die quantitative und qualitative Beachtung, die Frauenthemen in der Koalitionsvereinbarung einnehmen. Allerdings sind einige der von mir vor der Wahl klar benannten frauenpolitischen Forderungen zugunsten bloßer Absichtserklärungen verwässert."


"Gleichstellungspolitik ist Querschnittsaufgabe Bremer Politik. Alle Senatorinnen und Senatoren sind verpflichtet zu sichern, daß frauenpolitische Grundsätze berücksichtigt werden". An diesen wörtlich formulierten Anspruch des Koalitionspapiers werde sie die Regierung in den nächsten vier Jahren des öfteren erinnern, so Frau Hauffe. "Für die Umsetzung frauenpolitischer Verbesserungen müssen Frauen viel Druck machen und sich Verbündete in allen Ressorts suchen."


Mit der Aufnahme insbesondere folgender frauenpolitischer Forderungen konnte sich die Landesbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Polikerinnen der beiden Regierungsparteien durchsetzen:

  • Ausbau der Angebote für die 0 bis 3jährigen sowie die Sicherung des bestehenden Angebots im Kindergartenbereich. Hier fehlt jedoch vollkommen die Festlegung des Rechtsanspruchs auf eine Mindestbetreuungszeit. Die Landesbeauftragte fordert mindestens sechs Stunden Betreuungszeit pro Tag.

  • Die Sicherung fester Öffnungszeiten von 8 bis 13 Uhr an allen Grundschulen bis Ende des nächsten Schuljahres. Dies ist für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiger Fortschritt. Allerdings hat die Koalition die Betreuung durch Fachkräfte nicht garantiert. Die Landesbeauftragte befürchtet, daß ehrenamtliche und improvisierte Angebote zur Absicherung dieser Öffnungszeiten genutzt werden.

  • Der öffentliche Dienst hat Vorbildfunktion für eine gerechte Verteilung von Arbeit zwischen Frauen und Männern. Eine Offensive für die Umsetzung verschiedener Arbeitszeitmodelle und die flexible Gestaltung von Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst wird gestartet.

  • Umsetzung der Frauenförderung, die das Landesgleichstellungsgesetz vorsieht, im Rahmen der Verwaltungsreform. Bei Privatisierungen wird Frauenförderung entsprechend dem Landesgleichstellungsgesetzes weitergeführt.

  • Förderung von Frauen im Beruf, in der Arbeitsmarktpolitik und in der Ausbildung, einschließlich des Erhalts der bestehenden Beratungsangebote für Frauen.

  • Ausbau koedukativer Bildungsangebote und mädchengerechte Berufsorientierung, insbesondere durch Programme, die in naturwissenschaftliche und technische Berufe führen. Dies muß auch Gegenstand der Ausbildung von LehrerInnen sein.

  • Mädchengerechte Weiterentwicklung der Jugendförderung und der Jugendhilfe und der Ausbau eines Hilfesystems für eßgestörte Mädchen. Allerdings hatte die Landesbeauftragte die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für Prävention, Beratung und Behandlung unter Beteiligung des Jugend-, Gesundheits- und Bildungssenators gefordert.

  • Es wird ein Frauengesundheitsbericht erstellt.

  • Sicherung der Frauenförderung an den Hochschulen durch den Abschluß von Kontrakten. Ziel ist es , den anstehenden Generationenwechsel bei den Professorenstellen zur effektiven Steigerung des Anteils von Professorinnen zu nutzen. Ein zusätzlicher Studiengang "Informatik für Frauen" wird in die Hochschulplanung eingebunden.

  • Eine Präventionskonzeption und Konzepte zum Umgang mit häuslicher Gewalt werden in Zusammenarbeit mit den Ressorts Bildung, Jugend, Soziales, Inneres, Justiz und der Gleichstellungsstelle entwickelt.

  • Weiterfinanzierung der Frauenprojekte, Frauenselbsthilfe und frauenspezifischen Beratungsangebote. Nicht zugesichert wird allerdings die Finanzierung mindestens im derzeitigen Umfang.



    Nicht durchsetzen konnte sich die Landesbeauftragte mit der Forderung, per Landesgesetz die öffentliche Auftragsvergabe an Maßnahmen der Frauenförderung zu koppeln. Auch die dringend notwendige Ausweitung der Versorgungsquote im Hortbereich ist nicht in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen worden.