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Sonstige

Die Verbraucherzentrale des Landes Bremen teilt mit:Berufsunfähigkeit wird zum Privatrisiko

10.01.2001

Drastische Einschnitte bei der gesetzlichen Absicherung erfordern verstärkte eigene Vorsorge

Am 1. Januar ist das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Kraft getreten. Nach den Worten von Bundesarbeitsminister Walter Riester soll damit „eine Korrektur der unsozialen Eingriffe der alten Regierung“ vorgenommen werden. Tatsächlich werden die früheren Pläne jedoch nur teilweise etwas abgemildert. Im Ergebnis bleiben drastische Einschnitte in der gesetzlichen Absicherung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.

Am stärksten betroffen werden die heute unter 40-jährigen: Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren worden ist, besitzt künftig keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr, wenn er seinen erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Eine staatliche Rente wird nur dann gezahlt, wenn auch jede andere denkbare Arbeit, die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, nicht länger als sechs Stunden pro Tag ausgeübt werden kann. Mit anderen Worten: In der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht mehr gefragt, ob eine andere Tätigkeit unter dem Gesichtspunkt der Ausbildung und dem Status der bisherigen Tätigkeit auch zumutbar ist. Maßstab ist nur noch die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit als solche und die Frage, wie viele Stunden jemand täglich arbeiten kann.

Eine volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn das tägliche „Restleistungsvermögen“ unter drei Stunden liegt. Wer drei bis unter sechs Stunden erwerbsfähig ist, erhält nur die halbe Rente – es sei denn, der Versicherte kann wegen der Arbeitsmarktlage keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz finden. Dann wird ebenfalls die volle Rente gezahlt.

Versicherte, die am 1. Januar 2001 das 40. Lebensjahr vollendet haben, besitzen demgegenüber weiterhin einen Berufsschutz: Sie werden im Falle einer Erwerbsminderung nicht allein nach ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit beurteilt, sondern erhalten bereits dann eine staatliche Rente, wenn sie in ihrem bisherigen Beruf nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Verschlechterungen ergeben sich allerdings auch für diesen Personenkreis: Wer nach dem 1. Januar 2001 berufsunfähig wird, erhält nicht mehr zwei Drittel, sondern nur noch die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Hinzu kommt, dass die Rente bei vorzeitiger Invalidität generell um bis zu 10,8 Prozent gegenüber der Altersrente reduziert wird.

Im Falle eines Falles drohen den Betroffenen daher erhebliche Einbußen. Bei einem sogenannten „Standard-Eckrenter“ mit Durchschnittsverdienst, der seit seinem 15. Lebensjahr berufstätig ist und mit 40 Jahren erwerbsunfähig wird, beträgt die volle Erwerbsminderungsrente nach der Kürzung um 10,8 Prozent beispielsweise lediglich knapp 1.800 Mark oder rund 60 Prozent des letzten monatlichen Nettoeinkommens von zirka 3.000 Mark. Da viele Erwerbsbiografien mehr oder weniger große Lücken aufweisen, ist der drohende finanzielle Absturz oftmals noch weitaus größer. Informationen dazu sind bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern erhältlich.

Nach der Statistik müssen vier von zehn Erwerbstätigen damit rechnen, vor Erreichen der Altersrente erwerbsunfähig zu werden. Wer bisher noch keine private Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit getroffen hat, sollte deshalb dringend handeln. Das gilt insbesondere für die unter 40-jährigen. Zu beachten ist dabei, dass die Auswahl des Versicherers nicht einfach anhand der Beitragshöhe erfolgen kann. Entscheidend sind vielmehr die jeweiligen Leistungen beziehungsweise die Leistungsausschlüsse in den verschiedenen Vertragswerken. Sich hier einen profunden Marktüberblick zu verschaffen und das individuell richtige Produkt zu finden ist nicht einfach. Die Verbraucherzentrale des Landes Bremen bietet deshalb persönliche Beratungen mit einer computergestützten Hilfestellung bei der Auswahl von Angeboten an. Anmeldungen dazu sind montags und donnerstags von 10 bis 11 Uhr und dienstags von 10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0421- 160 77 50 möglich.