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Sonstige

Neue Kennzeichnungsvorschriften werden noch nicht immer eingehalten!
Die Verbraucherzentrale des Landes Bremen e.V. teilt mit

16.01.2001

Seit Beginn dieses Jahres muss die Zutatenliste der meisten Lebensmittel anders aussehen. Die Hersteller sind nun verpflichtet, bei bestimmten Lebensmittelzutaten den prozentualen Anteil der Zutat anzugeben. So muss z.B. bei der Schinkenpizza ausgewiesen werden, wie viel Prozent Schinken tatsächlich auf der Pizza enthalten sind. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale des Landes Bremen ist diese sog. Quid-Richtlinie (quantitative ingredients declaration) ein guter Schritt in Richtung mehr Transparenz und damit mehr Verbraucherschutz.

Bislang war es so, dass bei verpackten Lebensmitteln die Zutaten lediglich in absteigender Reihenfolge genannt werden mussten. Ob in einem Fruchtjoghurt der intensive Geschmack tatsächlich auf einen relativ hohen Fruchtanteil oder eher auf die großzügige Verwendung von Aromastoffen zurückzuführen war, blieb jedoch das Geheimnis des Herstellers. Damit sollte nun eigentlich Schluss sein.

Die Prozentanteile von Zutaten müssen angegeben werden,

  • wenn die Zutat in der Verkehrsbezeichnung genannt wird, z.B. Hühnersuppe
  • wenn die VerbraucherInnen bei bestimmten Verkehrsbezeichnungen ganz bestimmte Zutaten erwarten, z.B. beim Jägerschnitzel die Pilze oder bei der Roten Grütze die Früchte
  • wenn eine Zutat entweder durch die Beschreibung oder durch optische Darstellungen besonders hervorgehoben wird, z.B. „verfeinert mit Sahne“ oder aber durch die Abbildung eines Milchtopfes
  • wenn eine Zutat ein wesentliches Merkmal eines Lebensmittels darstellt, z.B. der Mandelanteil bei Marzipan

So sehen die neuen Bestimmungen aus, doch ein Blick in Bremer Kühlregale zeigt schnell, dass mit den neuen Vorschriften noch geschludert wird.

So stellt die Verbraucherzentrale Mitte Januar fest, dass immer noch bekannte Joghurtmarken, wie z.B. „Bremerland“ oder „Lünebest“ mit alter Kennzeichnung im Handel sind. Wie hoch deren Anteile an Nüssen, Erdbeeren und anderen Früchten sind, verraten sie nicht und verstoßen damit eindeutig gegen gesetzliche Bestimmungen.