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Sonstige

Verbraucherzentrale des Landes Bremen e. V. teilt mit: Bei der Riester-Rente besteht kein Grund für voreilige Abschlüsse

06.04.2001

Anleger sollten abwarten, bis Förderkriterien geklärt sind und eine breite Palette neuer Produkte angeboten wird


Nach den Plänen der Bundesregierung soll ab Januar nächsten Jahres die Förderung einer kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge beginnen. Über die genauen Modalitäten wird zwischen den Parteien noch immer heftig gestritten. Trotzdem versuchen einige Anbieter schon heute ihr Geschäft mit der Zusatzrente zu machen. " Nicht warten, jetzt starten" werben insbesondere Vermittler aus der Versicherungsbranche. Die Anleger sollten diese Sirenengesänge aber besser ignorieren, empfiehlt Birgit Funke von der Verbraucherzentrale des Landes Bremen.


Von den Anbietern wird versprochen, dass jetzt abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen im nächsten Jahr an die neuen Förderkriterien angepasst werden. Zudem wird zugesagt, dass dadurch keine neuen Abschlussgebühren bzw. Provisionen anfallen werden. Für den Anleger soll der Vorteil darin liegen, dass er früher mit privaten Vorsorge beginnt und deshalb später eine höhere Rente erwarten könne. Verschwiegen wird dabei aber zumeist, dass sehr wohl Unterschiede zwischen den alten und neuen Produkten bestehen werden.


Die jetzt abgeschlossenen Policen unterliegen noch nicht den künftigen strengen Informationspflichten, wonach vor Vertragsabschluss insbesondere über die Höhe und zeitliche Verteilung der Abschlusskosten detailliert aufgeklärt werden muss – ein Punkt, bei dem gerade die Versicherer erhebliche Aha- und Abschreckeffekte befürchten. Anders als bei den künftigen Riester-Produkten brauchen die Abschluss- und Vertriebskosten derzeit auch nicht über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt werden, sondern können dem Versicherungsnehmer insgeheim sofort belastet werden – eine Praxis, die sich nachteilig auf die Rendite der Verträge auswirkt. Außerdem gelten die erleichterten Ausstiegsbedingungen nicht, die für die ab 2002 verkauften Produkte vorgeschrieben sind. Auch die steuerliche Behandlung ist noch nicht ganz geklärt. Schließlich kann die Umstellung eines Vertrages bei Arbeitnehmern auch daran scheitern, dass ein tarifvertraglicher bzw. betrieblicher Durchführungsweg für die Zusatzrente Vorrang erhält. Was die höhere Rente betrifft, die bei einem früheren Vorsorgebeginn zu erwarten sei, so sollte sich davon niemand beeindrucken lassen, da vorhandene Gelder zwischenzeitlich ohne Nachteile auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto geparkt werden können.


Einige Anbieter haben angekündigt, schon in den nächsten Wochen echte Riester-Produkte auf den Markt zu bringen. Auch dann sollten sich Anleger nicht zu eiligen Abschlüssen drängen lassen. Sinnvoller ist, erst einmal abzuwarten, bis eine Vielzahl von Anbietern ihre Produkte am Markt vorgestellt hat und diese von unabhängigen Institutionen geprüft und verglichen worden sind. Eine wichtige Frage wird insbesondere sein, wie die Anforderungen an mehr Kostentransparenz erfüllt werden. In der Versicherungsbranche tragen sich einige Anbieter mit dem Gedanken, die Abschlusskosten zwar über die vorgeschriebenen zehn Jahre zu verteilen, gleichzeitig aber Teile der Provisionen für den Vertrieb vorzufinanzieren. Formal werden dann die Vorschriften für die neuen Produkte eingehalten; da die Aufwendungen für die Vorfinanzierung zu Lasten der Gewinne der Gesellschaften gehen und diese dann entsprechend weniger an ihre Kunden ausschütten, wird die angestrebte Transparenz und Kostenentlastung für den Anleger letztlich womöglich doch unterlaufen.


Ein weiterer Punkt, der gegen vor eilige Vertragsunterzeichnungen spricht, ist die Frage, inwieweit im Rahmen der Riester-Förderung auch neue kreative Produkte entwickelt werden. Dies gilt vor allem für Vertragsformen, mit denen auch ein selbstgenutztes Wohneigentum gefördert werden kann. Grundsätzlich ist das möglich und für viele ist das auch von Interesse. Welche Lösungen dafür angeboten werden, bleibt allerdings noch abzuwarten.