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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Aus der heutigen Senatssitzung:

09.03.2004

Erklärung zu Hilfen für die SSW

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (9. März 2004) folgende Erklärung zu Hilfen für die SSW beschlossen:
„Der Senat ist bereit, die SSW Werft nach den gleichen Regeln wie alle Unternehmen, die von der Insolvenz der Lloyd-Werft betroffen sind, zu unterstützen. Zudem stehen für SSW unter gleichen Rahmenbedingungen wie für alle deutschen Werften Wettbewerbsbeihilfen bereit. Der Senat hat in den vergangenen Wochen wichtige Vorarbeiten geleistet. Es wird nunmehr von den zuständigen Stellen geprüft, ob SSW die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.

  1. Der Senat hat mit dem Rettungs- und Umstrukturierungsfonds Unterstützungsmittel in Höhe von 10 Millionen Euro bereitgestellt. In diesem Rahmen kann hinsichtlich des durch die Lloyd-Insolvenz entstandenen Schadens auch die SSW unterstützt werden. Ein Antrag hierzu liegt vor und wird zur Zeit geprüft. Es bedarf hierzu aber primär eines Engagements der Hausbank und zuvor einer Einzelnotifizierung bei der EU-Kommission. Der Senator für Wirtschaft und Häfen hat sich bereits kurzfristig um einen Termin in Brüssel bei der EU bemüht.

  2. Der Senat hat Wettbewerbshilfen bereits bereitgestellt. Sie würden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, die Abarbeitung eines Auftragsvolumens von über 100 Millionen Euro ermöglichen. In weiteren Tranchen der Wettbewerbshilfe wäre ebenfalls eine Berücksichtigung von zusätzlichen SSW-Aufträgen denkbar. Zuständig für die Auszahlung der Wettbewerbshilfe ist die „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW), die auch die Voraussetzungen prüft, die u.a. in der Sicherstellung der Endfinanzierung sowie der Gewährleistung der Bauzeitfinanzierung über eine Hausbank besteht.

  3. Für den laufenden Unter-Auftrag für HDW ist die Bereitstellung von Wettbewerbshilfen für SSW nicht mehr zulässig, da sie in vollem Umfang von der Landesregierung Schleswig-Holstein für den Hauptauftragnehmer HDW geleistet wird. Eine Doppelförderung wäre rechtswidrig. Die bei diesem Auftrag noch bestehende weitere Deckungslücke kann seitens des Senats ebenfalls nicht übernommen werden.