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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Bremische Bürgerschaft verabschiedet Jugendstrafvollzugsgesetz

21.03.2007

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat heute (21.3.2007) das Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe im Land Bremen – Bremisches Jugendstrafvollzugsgesetz - beschlossen.

Bürgermeister und Senator für Justiz und Verfassung Jens Böhrnsen freut sich über das abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren: „Bremen ist damit das erste Bundesland, das den Jugendstrafvollzug auf eine gesetzliche Grundlage gestellt hat. Ich freue mich, dass es durch eine gute Zusammenarbeit zwischen allen am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten möglich war, eine zügige Abstimmung und Verabschiedung des Gesetzes herbeizuführen. Auf der Grundlage der in diesem Gesetz festgelegten Standards werden wir unser Vollzugskonzept fortführen und weiterentwickeln.“

Am Beginn des Gesetzgebungsverfahrens standen zwei Anhörungen im Oktober und Dezember vergangenen Jahres, zu denen Bürgermeister Jens Böhrnsen Vertreterinnen und Vertreter einer breiten Fachöffentlichkeit eingeladen hatte. Hierdurch wurde ein breiter gesellschaftlicher Konsens für die neue gesetzliche Grundlage erreicht.

Schwerpunkt des Bremischen Jugendstrafvollzugsgesetzes ist die erzieherische Ausgestaltung des Vollzuges mit einem umfassenden Angebot an schulischen und beruflichen Maßnahmen und der Forderung an den Gefangenen, sich mit der von ihm begangenen Straftat auseinanderzusetzen. Der Vollzug dient dabei nicht nur der Resozialisierung des Gefangenen, sondern gleichzeitig auch dem Schutz der Bevölkerung vor neuen Straftaten.

Mit dem Gesetz wird der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 31.5.2006, für den Jugendstrafvollzug gesetzliche Grundlagen zu schaffen umfassend Rechnung getragen. Das Gesetz greift zudem sowohl verfassungsrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes als auch völkerrechtliche Vorgaben und internationale Standards auf. Gleichzeitig hat das Gesetz berücksichtigt, dass der Jugendvollzug in Bremen wegen der geringen Anzahl der Gefangenen nicht in einer eigenen Jugendstrafvollzugsanstalt vollzogen werden kann. Obwohl der Jugendvollzug organisatorisch eine Teilanstalt der Justizvollzugsanstalt Bremen bildet, wird er fachlich unabhängig geleitet.

Als Grundlage für das Bremische Jugendstrafvollzugsgesetz diente ein von einer Arbeitsgruppe aus neun Bundesländern erarbeiteter Musterentwurf. Nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder zum 1. September 2006 hatten sich die neun Bundesländer darauf verständigt, unter der Federführung von Thüringen und Berlin einen einheitlichen Gesetzentwurf zu entwickeln.

Das von der Bremischen Bürgerschaft heute beschlossene Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Es regelt den Vollzug von Jugendstrafe an jungen Gefangenen im Alter von 14 bis 24 Jahren.

Die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes soll nun genutzt werden, um die ausgestaltenden Verwaltungsvorschriften zu entwickeln, Mitarbeiterschulungen durchzuführen sowie notwendige Umstrukturierungen innerhalb der Justizvollzugsanstalt zu prüfen und einzuleiten.