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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

„Wir wollen Lehre, Studium und Praxis möglichst früh zusammenbringen“

14.03.2006

Kooperationsvereinbarung im Bremer Rathaus unterschrieben

Am heutigen Dienstag (14.3.2006) haben der Senator für Justiz und Verfassung, der Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, die Generalstaatsanwältin sowie Vertreter der juristischen Fakultät der Universität Bremen und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer im Bremer Rathaus eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. In der Vereinbarung geht es im Wesentlichen darum, den Fachbereich Rechtswissenschaft an der Universität Bremen zu fördern und Lehre, Studium und Praxis möglichst eng miteinander zu verzahnen. Die Vereinbarung knüpft an ein Modell der einphasigen Ausbildung der 70er und 80er Jahre an, die von einer engen und durchgängigen Verzahnung von Lehre und Praxis geprägt war.

Ziel der Kooperation ist es, das juristische Studium in Bremen qualitativ zu verbessern. Die Ressourcen an der Bremer Universität sind knapp. Für die Frage des Fortbestandes der Juristenausbildung in Bremen werde die Qualität des Studiums und der Examensergebnisse entscheidend sein, betonte Bürgermeister Jens Böhrnsen in seiner Rede anlässlich der Vertragsunterzeichnung „. Diese Qualität wollen wir fördern. Genau das ist das Ziel der Vereinbarung“.


Im Einzelnen führte Bürgermeister Jens Böhrnsen in seiner Rede folgendes aus:

Es gilt das gesprochene Wort


Sehr geehrte Damen und Herren,


ich begrüße Sie alle herzlich hier im Bremer Rathaus. Wir wollen heute die Vereinbarung unterschreiben, die der Kooperation zwischen der Universität Bremen, der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und der juristischen Praxis bei der Ausbildung unseres juristischen Nachwuchses einen neuen Anstoß geben soll.


Besonders begrüße ich die Vertreterinnen und Vertreter der Partner der Kooperation. Nämlich: Frau Dekanin Prof. Dr. Weßlau als Vertreterin des Fachbereichs Rechtswissenschaft,den Vizepräsidenten der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, Herrn Rechtsanwalt Adamietz, und den Vorsitzenden des Justizprüfungsamts und Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Herrn Arenhövel. Als Vertreter der Praxis heiße ich willkommen Frau Generalstaatsanwältin Prof. Dr. Graalmann-Scheerer, und den Präsidenten des Oberverwaltungsverwaltungsgerichts Herrn Stauch.


Ebenso herzlich begrüße ich die anwesenden Professorinnen und Professoren, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden des Fachbereichs. Mein Gruß gilt den Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte und dem Leitenden Oberstaatsanwalt sowie den Vertreterrinnen und Vertretern der Anwaltschaft.


Meine Damen und Herren,


die Unterzeichner der Kooperationsvereinbarung verfolgen das Ziel, den Fachbereich Rechtswissenschaft an der Universität Bremen zu fördern. Wir wollen Lehre, Studium und Praxis möglichst früh zusammen bringen. Damit knüpfen wir an das Modell der einphasigen Ausbildung der 70er und 80er Jahre an, das geprägt war von einer engen und durchgängigen Verzahnung von Lehre und Praxis. Uns leitet die Überzeugung, dass die Kooperation einen Beitrag zur qualitativen Verbesserung des juristischen Studiums in Bremen leisten kann und leisten muss.


Die Präsidenten der bremischen Gerichte – unter ihnen der Präsident des Staatsgerichtshofs, die Generalstaatsanwältin sowie die Präsidenten der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und der Bremer Notarkammer - haben sich in einer Erklärung schon vor geraumer Zeit nachdrücklich für den Fortbestand des Studiengangs Rechtswissenschaft in Bremen eingesetzt. Sie betonen den hohen Stellenwert der Juristenausbildung in Bremen für die Verwaltung, für die Gerichtsbarkeiten und für die juristische Praxis. Sie fordern die langfristige Erhaltung und Sicherung des Studienganges.


Ich teile diese Meinung. Aber ich weiß so gut wie alle anderen, dass die Ressourcen auch an unserer Universität knapp sind. Für die Frage des Fortbestandes wird die Qualität des Studiums und der Examensergebnisse entscheidend sein. Diese Qualität wollen wir fördern. Genau das ist das Ziel der Vereinbarung, die wir heute unterschreiben wollen.


Was die Methoden und Instrumente der Zusammenarbeit angeht, sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Erfahrene Praktiker aus Gerichten und Staatsanwaltschaft, aus Anwaltschaft und Wirtschaft können verstärkt Lehraufträge in ihren Fachgebieten übernehmen oder sich mit Vorträgen an der bremischen Juristenausbildung beteiligen. Ich werbe sehr für die Fortsetzung der bewährten Praxis, dass Mitglieder des Fachbereichs sich als Richter im Nebenamt betätigen und dadurch die Beziehung zwischen Theorie und Praxis des Rechts pflegen.


Zu meiner Freude hat der persönliche Einsatz der Kooperationsteilnehmer bereits Früchte getragen. Sechs Verwaltungsrichterinnen und -richter konnten für die Veranstaltungsreihe „Moot Courts“ gewonnen werden. In simulierten Gerichtsverfahren sollen Studenten in diesen „Gerichten übungshalber“ wie im wirklichen Leben Fälle je nach Verfahren als Staatsanwalt, Verteidiger, Anwalt und Richter verhandeln. Und einige der Studenten werden als Angeklagte, als Parteien oder als Zeugen gebraucht. So werden Studenten schon in einem erfreulich frühen Stadium ihrer Ausbildung mit dem Thema „Menschen vor Gericht“ vertraut gemacht.


Darüber hinaus bereitet der Fachbereich Rechtswissenschaft schon jetzt einen Workshop zum aktuellen Thema „Verlässlichkeit der Psychiatrie“ vor. Diese Veranstaltung wird einen intensiven Austausch zwischen Rechtswissenschaft und Praxis des Rechts einerseits und der Psychiatrie andererseits möglich machen.


Der Anfang ist also gemacht. Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam auf der Basis der Vereinbarung weiter kommen.
Zum Schluss danke ich allen, die am Zustandekommen der Vereinbarung mitgewirkt haben. Und ich danke all denen, die sich bisher in der Juristenausbildung im Land Bremen engagieren. Ich bitte Sie sehr, weiter mit zu arbeiten im Interesse einer qualitativ anspruchsvollen Juristenausbildung in unserem Land und im Interesse der jungen Leute, die sich für ein Jura-Studium entschieden haben. Denn wir haben eine besondere Verantwortung: Wir brauchen juristischen Nachwuchs, der den Anforderungen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats an gute juristische Praxis gewachsen ist.