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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Bremer Justiz rüstet sich für die Zukunft

25.11.2005

Ab 1. Dezember elektronische Klage und Online-Einsicht ins Handelsregister möglich

Am 1. Dezember 2005 wird die Freie Hansestadt Bremen als erstes deutsches Bundesland flächendeckend die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs mit der Justiz eröffnen: Dann können bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften im Lande Bremen – mit Ausnahme des gemeinsamen Landessozialgerichts Bremen-Niedersachsen - in allen Verfahrensarten Klageschriften und andere Dokumente in elektronischer Form eingereicht werden. Auch die Zustellung der elektronisch eingereichten Dokumente an die Gegenseite soll soweit möglich elektronisch erfolgen. Der nächste Schritt wird dann die Umstellung der gerichtsinternen Bearbeitung auf eine rein elektronische Aktenführung sein.

Als technische Plattform für den elektronischen Rechtsverkehr setzt die Bremer Justiz das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) ein. Die Software arbeitet auf Basis des in Bremen entwickelten E-Government-Protokolls OSCI (Online Services Computer Interface). Sie wird Nutzern auf der Internetseite www.egvp.de kostenfrei zum Herunterladen bereit gestellt. Über das EGVP können nicht nur Bremer Gerichte und Staatsanwaltschaften, sondern auch Gerichte und Staatsanwaltschaften in anderen Ländern sowie das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof erreicht werden.

Um die Sicherheit bei der Kommunikation zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten zu gewährleisten, wird der gesamte Datenaustausch über das EGVP automatisch verschlüsselt. An die Stelle der handschriftlichen Unterzeichnung eines eingereichten Schriftsatzes tritt eine elektronische Signatur, die der Nutzer mittels einer Signaturkarte erzeugt.

Als zweite große Neuerung im Bereich der Justiz wird darüber hinaus am 1. Dezember 2005 in Bremen der Online-Abruf aus dem Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister ermöglicht.

Bürgermeister und Justizsenator Jens Böhrnsen: „Mit der flächendeckenden Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs und der Einführung des elektronischen Handelsregisters ist es den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bremen und Bremerhaven gelungen, trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen den Prozess der Modernisierung fortzusetzen. Hiermit wird die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtspflege auch in Zukunft gewährleist sein.“