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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizsenator begrüßt Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Lauschangriff

03.03.2004

Der Senator für Justiz und Verfassung begrüßt das heutige Bundesverfassungsgerichtsurteil zum sog. „Großen Lauschangriff“. Mit diesem Urteil wurde klargestellt, dass der Große Lauschangriff auch künftig als Mittel der Strafverfolgung zur Verfügung steht. Aber die Voraussetzung sind durch die heutige Entscheidung enger definiert worden. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, bis zum 30. Juni 2004 an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ausgerichtete Nachbesserungen auf den Weg zu bringen.

Schon bisher wurde das Gesetz in Bremen mit äußerster Sorgfalt angewandt. So kam es bisher lediglich 2001 zu einer Überwachungsmaßnahme.