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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Neuer Zugang zum Beruf des Gerichtsvollziehers – Bremer Senat beschließt Neuregelungen


09.09.2003

Aus der heutigen (Senatssitzung) 9.09.03:

Der Senat hat mit seinem heutigen Beschluss (9.9.2003) den Zugang zum Beruf des Gerichtsvollziehers für das Land Bremen neu geregelt. Bisher war die Gerichtsvollzieherlaufbahn ausschließlich Beamten des mittleren Justizdienstes zugänglich. Es wurde jedoch in der Vergangenheit immer schwieriger, geeignete Bewerber aus dem mittleren Justizdienst für die Gerichtsvollzieherausbildung zu gewinnen. Diese Situation ist mit ursächlich für die derzeit hohe Arbeitsbelastung der Gerichtsvollzieher. Dem soll nun durch die geänderte Regelung begegnet werden. Der Zugang zum Gerichtsvollzieherdienst wird künftig auch den Justizfachangestellten sowie sonstigen Bewerbern, die über eine juristische oder kaufmännische Ausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung verfügen, ermöglicht.

Bewerber, die nicht aus dem Bereich der Justiz kommen, müssen zunächst einen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang durchlaufen. Danach schließt sich für alle zukünftigen Gerichtsvollzieher eine 18-monatige Fortbildung an. Diese besteht aus theoretischen und berufspraktischen Anteilen und muss mit der Gerichtsvollzieherprüfung abgeschlossen werden. Die theoretischen Ausbildungsteile werden - wie schon bisher - in Kooperation mit dem Land Niedersachsen durchgeführt. Zuständig für die Leitung der Fortbildung und für die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern ist der Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen.