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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Aus der heutigen Senatssitzung: Neuordnung der Juristenausbildung vom Senat beschlossen

14.01.2003

Der Bremer Senat hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Juristenausbildung beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält im wesentlichen eine Neufassung des Gesetzes über die Juristenausbildung und die erste juristische Prüfung (JAPG). Diese Neufassung dient der Umsetzung des (Bundes-)Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung vom 11. Juli 2002 in Landesrecht. Hiermit sind wesentliche Änderungen der Juristenausbildung sowohl im Hinblick auf das juristische Studium, die das Studium abschließende erste Prüfung und den juristischen Vorbereitungsdienst verbunden. Das Studium soll durch die Vermittlung fachspezifischer Fremdsprachenkenntnisse und der Berücksichtigung von für die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis erforderliche Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit den beruflichen Anforderungen an junge Juristen verstärkt Rechnung tragen.


Das rechtswissenschaftliche Studium soll mit der ersten Prüfung abschließen, die aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung besteht. Dabei bleibt die Ausgestaltung der Schwerpunktbereiche und die Durchführung der Schwerpunktbereichsprüfung der Universität überlassen. Der Universität wird dadurch die Chance eröffnet, in erheblich weiterem Umfang als bisher in einen Qualitätswettbewerb unter den juristischen Fakultäten einzutreten. Studierende haben die Möglichkeit, ein ihren Neigungen entsprechendes Studium mit einem bestimmten Schwerpunkt zu wählen.


Innerhalb des wie bisher 24 Monate dauernden juristische Vorbereitungsdienst werden die Ausbildungsabschnitte neu gewichtet. Hierbei ist besonders hervorzuheben, dass die Pflichtstation bei einem Rechtsanwalt auf 9 Monate verlängert wird. Die Vorbereitung der Referendare auf die Anwaltstätigkeit, die erfahrungsgemäß die überwiegenden Zahl der voll ausgebildeten Juristen ausübt, wird hierdurch deutlich verbessert.