Sie sind hier:
  • Justizstaatsrat Ulrich Mäurer: „Außergewöhnlicher Engpass am Landgericht wird behoben. Entlassung von Nigerianern war Einzelfall.“

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizstaatsrat Ulrich Mäurer: „Außergewöhnlicher Engpass am Landgericht wird behoben. Entlassung von Nigerianern war Einzelfall.“

24.08.2001

Das Landgericht Bremen hat derzeit zwei außergewöhnliche Probleme zu bewältigen: Zum einen gehen zum Jahresende gleich vier vorsitzende Richter aus den Strafkammern in den Ruhestand. Diese können schon jetzt keine langwierigen Prozesse mehr terminieren, weil die Gefahr besteht, dass sie diese nicht mehr zu Ende führen können. Das bedeutet rechtlich, dass die Prozesse dann komplett neu aufgerollt werden müssten.

Erschwerend für die Situation kommt hinzu, dass es beim Landgericht noch nie eine derartige Häufung von ungewöhnlich aufwendigen und ungewöhnlichen langen Verfahren gab. Dazu zählen z.B. das Vulkan-Verfahren, das erst kürzlich abgeschlossene Verfahren im Mordfall Alexandra Meyer, ein umfangreiches Geldwäsche-Verfahren aus dem Umfeld der russischen Mafia sowie weitere Verfahren. Die Richterinnen und Richter des Landgerichts werden trotz der extremen derzeitigen Arbeitsbelastung alle anstehenden Prozesse durchführen und einer Entscheidung zuführen.

Die genannte Problemlage gilt im übrigen nur für umfangreiche Verfahren. Alle anderen Verfahren werden wie bisher auch kurzfristig anberaumt und durchgeführt.

Unter Leitung von Justizstaatsrat Mäurer wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, der außer dem Präsidenten auch einige Strafrichter des Landgerichts angehören. Ziel ist die zukunftsgerichtete Aufarbeitung der anstehenden Probleme. Das Landgericht wurde bereits personell durch die Abordnung zweier Richter vom Amtsgericht verstärkt. Alle beim Landgericht freiwerdenden Richterstellen werden kurzfristig wiederbesetzt werden. Die Ausschreibung ist bereits initiiert.

Der Antrag auf Entlassung der Nigerianer kam von der Generalstaatsanwaltschaft selbst. Er erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass es sich um Ersttäter handelt, bei denen unter Anrechnung der bereits erlittenen Untersuchungshaft eine weitere Inhaftierung im Vergleich zu dem zu erwartenden Strafmaß aller Einschätzung nach unverhältnismäßig gewesen wäre. Dabei wurde berücksichtigt, dass der größte Teil des aus den Straftaten stammenden Geldes sichergestellt werden konnte. Der den Angeklagten tatsächlich zur Last gelegte Schaden lag unter 100 000 DM.

Justizstaatsrat Ulrich Mäurer: „Dies war eine einmalige Konstellation. Unsere Gerichte werden auch weiterhin Garanten für unseren Rechtsstaat sein.“