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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Berufungsverfahren gegen Kantor der Ev. Kirchengemeinde St. Magni

23.02.2000

Die Pressestelle des Landesarbeitsgerichts Bremen teilt mit:

Das Landesarbeitsgericht Bremen informiert in unregelmäßigen Abständen die Presse über Verfahren, bei denen möglicherweise Interesse an einer Berichterstattung besteht. Ein derartiges Verfahren ist unter Angabe des Verhandlungstermins und einer kurzen Angabe über den Streitgegenstand nachstehend aufgeführt, die Verhandlung ist in aller Regel öffentlich. Das Ergebnis des Verfahrens wird in einer Presseerklärung zusammengefasst; diese kann bei der Pressestelle des Gerichts angefordert werden.


  • Kammer des Landesarbeitsgerichts: I Vorsitzende/r Richter/in: Kallmann, Datum: 29.2.2000, 10.30 Uhr,Verhandlungssaal: 2


Streitgegenstand: Berufungsverfahren gegen Kantor der Ev. Kirchengemeinde St. Magni


Der Kläger ist als Kirchenmusiker bei der Kirchengemeinde St. Magni beschäftigt gewesen. Mit Schreiben vom 22.01.1999 hat die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt mit der Begründung, die Aufnahme ehewidriger Beziehungen während bestehender Ehe mit einer ebenfalls bei der Beklagten tätigen Mitarbeiterin stelle einen schwerwiegenden Verstoß gegen grundsätzliche Glaubens- und Wertvorstellungen der beklagten Gemeinde und eine nachhaltige Störung des Betriebsfriedens dar.

Durch Urteil vom 21.07.1999 hat das Arbeitsgericht Bremen der Kündigungsschutzklage des Kantors stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten.