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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Bei Kokainkonsum droht der Führerscheinentzug

06.04.2000

Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Bremen teilt mit:

Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einem Beschluss in der vergangenen Woche entschieden, dass ein 22jähriger Hafenarbeiter aus Bremerhaven, der sein Geld mit dem Ausladen von Kraftfahrzeugen verdient, vorläufig auf seinen Führerschein verzichten muss. In der von ihm mitbewohnten Wohnung hatte die Polizei Kokain gefunden. Die Polizei vernahm den Betroffenen wegen des Vorwurfs des Drogenhandels. Er räumte daraufhin in einer schriftlichen Erklärung ein, das Kokain selbst zu konsumieren. Die Fahrerlaubnisbehörde Bremerhaven entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis.

Nunmehr bestritt der Mann sowohl vor der Verwaltungsbehörde als auch vor dem Gericht, Kokainkonsument zu sein und eine derartige Erklärung abgegeben zu haben. Das Gericht konnte jedoch angesichts seiner eigenhändig unterschriebenen Erklärung hieran keinen vernünftigen Zweifel erkennen. Als Kokainkonsument sei er ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dies ergebe sich bereits aus dem Gesetz. In der seit dem 1.1.1999 geltenden Fahrerlaubnisverordnung sei festgeschrieben, dass regelmäßig derjenige, der Kokain oder andere dem Betäubungsmittelgesetz unterliegenden Stoffe (mit Ausnahme von Cannabis) konsumiere, ungeeignet sei, Kraftfahrzeuge zu führen. Es komme deshalb nicht darauf an, ob der Betroffene bereits negativ im Straßenverkehr aufgefallen sei.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

(VG Bremen, Beschluss vom 30.3.2000, Az.: 5 V 511/00)