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Der Senator für Inneres und Sport

Korruptionsbekämpfung im Land Bremen wird neu geordnet

16.03.2006

Senator für Inneres und Sport übernimmt die Aufgaben
der Zentralen Antikorruptionsstelle vom Senator für Finanzen

Die Aufgaben der Zentralen Antikorruptionsstelle (AKS) des Landes Bremen werden vom Finanzressort auf das Innenressort übertragen. „Wir stellen damit die Bekämpfung der Korruption auf eine neue Grundlage“, teilten heute die beiden zuständigen Ressortchefs, Bürgermeister Thomas Röwekamp (Inneres) und Senator Dr. Ulrich Nussbaum (Finanzen) mit. Vorausgegangen war ein Bericht des Landesrechnungshofes, der die Zusammenfassung der Korruptionsbekämpfungs-Arbeitsbereiche Prävention beim Senator für Finanzen und der Strafverfolgung beim Senator für Inneres empfohlen hatte. Daraufhin entwickelte eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe ein Konzept zur Übernahme der Aufgaben der Korruptionsprävention und einer Neuorganisation beim Senator für Inneres und Sport.


Im Ergebnis haben sich Bürgermeister Thomas Röwekamp und Senator Dr. Ulrich Nussbaum auf Eckpunkte für die Neuordnung der Korruptionsbekämpfung im Land Bremen verständigt. Demnach soll die Steuerung der Antikorruptionsarbeit zentral in einer Leitstelle beim Senator für Inneres und Sport erfolgen. Die Aufgaben der kriminalpolizeilichen Strafverfolgung und der heutigen Antikorruptionsstelle sollen künftig in einer Organisationseinheit zusammengefasst werden, die eng an die Behördenleitung des Senator für Inneres angebunden wird. Über Details wie beispielsweise der Personalausstattung sowie der Schnittstellen zu den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden wird in den kommenden Wochen weiter beraten.

Hintergrund-Informationen zur Zentralen Antikorruptionsstelle

Da keine Verwaltung vor Korruption sicher und dieses Phänomen auf allen staatlichen Ebenen zu bekämpfen ist, hat der Bremer Senat 1998 nach Abstimmung mit den anderen Bundesländern und den Bremer Ressorts ein Maßnahmenbündel beschlossen, wie Korruption in der Bremischen Verwaltung entgegengewirkt werden soll. Eckpfeiler dieses Paketes sind:

  • die Stärkung der Strafverfolgung von Korruption,

  • die Stärkung der Kontrolle in den einzelnen Dienststellen durch eine effizientere Nutzung von Innenrevisionen,

  • die Schaffung einer Antikorruptionsstelle, zuständig vor allem für ressortübergreifende Maßnahmen und die Beratung der Ressorts in organisatorischen, arbeits- und disziplinarrechtlichen Fragen sowie

  • die Ernennung von Antikorruptionsbeauftragten in den einzelnen Ressorts als Ansprechpartner für Beschäftigte und Leitung.


Die ressortunabhängige Zentrale Antikorruptionsstelle hat 1999 ihre Arbeit beim Senator für Finanzen aufgenommen. Ihr Arbeitsschwerpunkt ist die Prävention und Koordination.


Die Aufgaben im Einzelnen:

  • Weiterentwicklung von Programmen und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung,

  • Abstimmung bundeseinheitlicher Maßnahmen,

  • Zentrale Anlaufstelle [auch für anonyme Hinweise],

  • Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden,

  • Beratung und Unterstützung der Antikorruptionsbeauftragten der Ressorts,

  • Erstellung von Handlungshilfen und Informationsmaterial,

  • Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsveranstaltungen,

  • Beratung zur Koordination arbeits- und disziplinarrechtlicher Maßnahmen bei aufgedeckten Korruptionsfälle sowie

  • Unterstützung der Ressorts bei der Beseitigung korruptionsanfälliger Verfahrensstrukturen.