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Der Senator für Inneres und Sport

Röwekamp: „Doping im Sport muss konsequent strafrechtlich verfolgt werden“

08.03.2006

SMK-Vorsitzender fordert Anti-Doping-Gesetz und Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Für eine konsequente strafrechtliche Verfolgung von unerlaubtem Doping im Sport hat sich der Vorsitzende der Sportministerkonferenz der Länder (SMK) Thomas Röwekamp ausgesprochen. „Es muss den Sportlern, Trainern und allen Beteiligten endlich klar werden, dass Doping im Sport kein Kavaliersdelikt ist“, erklärte der SMK-Vorsitzende und Bremer Senator für Inneres und Sport heute (8. März) anlässlich der Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages. Auf der Tagesordnung stehen dabei die Empfehlungen der "Rechtskommission des Sports gegen Doping" (Respodo). „Jahrelang hat man in Deutschland die Auffassung ‚Sportler dürfen nicht kriminalisiert werden’ wie ein Feigenblatt vor sich her getragen. Diese Abwehrhaltung muss endlich der Vergangenheit angehören“, forderte Röwekamp. Der SMK-Vorsitzende befürwortete in diesem Zusammenhang auch die Schaffung eines eigenen Anti-Doping-Gesetzes auf Bundesebene.


Röwekamp verwies darauf, dass sich die Sportminister und -referenten der Länder bereits vor einem dreiviertel Jahr mit den Empfehlungen der "Rechtskommission des Sports gegen Doping" (Respodo) befasst hätten. Die Respodo habe viele, sehr wirksame Wege im Kampf gegen das Doping aufgezeigt.


Einer der wesentlichen Gründe, weshalb in der Vergangenheit bei vielen Dopingvergehen die Verfahren eingestellt wurden, liegt an dem mangelnden Problembewusstsein. Als eine Folge der vielen Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaften ist seitens der Verbände festzustellen, dass diese mittlerweile nicht mehr ihren Anzeigepflichten von Dopingvergehen nachkommen. „Aus diesem Grund unterstützt die Sportministerkonferenz ausdrücklich die Forderung nach der Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die diese Vergehen mit Nachdruck verfolgen sollen“, so Röwekamp weiter. „Erst wenn dem letzten Sportler, der letzten Sportlerin und vor allem auch dem letzten Trainer bewusst geworden ist, dass er für seine Tat sehr hart bestraft werden kann und vor allem auch wird, kann sich in Deutschland im Bereich des Doping wirklich etwas ändern.“


„Wir dürfen uns aber bei der Doping-Bekämpfung nicht nur auf den Leistungssport beschränken“, nimmt der Bremer Sportsenator den Breitensport ins Visier: „Im Bereich der Fitnessstudios und ähnlicher Einrichtungen sind auch die Gewerbeaufsichtsämter in der Pflicht, zu kontrollieren, ob dort Dopingmittel im Verkehr sind. Und der Staat muss bereit sein, solchen Studios erforderlichenfalls die Konzession zu entziehen.“ Dies gelte auch für die sogenannten Nahrungsergänzungsmittel. Einer Untersuchung von Ute Mareck von der Deutschen Sporthochschule in Köln ergab, dass jedes sechste der getesteten Produkte die verbotenen sog. ´anabol androgenen Steroide´ enthält, ohne dass es hierfür einen Hinweis auf der Verpackung gibt. Hier müssten Hersteller nach deutschem Lebensmittelrecht ebenfalls hart bestraft werden. Nur so können Sportler geschützt werden, die wirklich „aus Versehen“ entsprechende Wirkstoffe zu sich nehmen.



„Doch es ist eben nicht bloß ein Vollzugsdefizit. Die Respodo-Kommission hat auch eine Reihe von Regelungsdefiziten aufgezeigt. Beispielhaft erwähnt der SMK-Vorsitzende die Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel, die auch zum Doping missbraucht werden können. Nach EU-Recht dürfen diese zwar nicht auf der Verpackung angebracht werden, einer deutlichen Kennzeichnung auf dem Beipackzettel steht dagegen nichts im Wege. Dies dient zum einem dem Schutz der Sportler, als auch der Vorbeugung gegen das altbekannte Argument, dass man nicht gewusst habe, dass das entsprechende Medikament bzw. dessen Wirkstoff auf der Dopingliste steht. Die SMK hat diese Forderung seit längerem erhoben, und es ist ein erfreuliches Signal, dass die Bundesregierung nun auf der nächsten Sitzung der Konferenz der Gesundheitsminister nun einen konkreten Bericht geben soll, ob und wie die Kennzeichnungen eingeführt werden.