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Der Senator für Inneres und Sport

Ansprüche an Fundsachen können jetzt geltend gemacht werden

04.10.2004

Die in der Zeit von März bis April 2004 beim Stadtamt (Fundangelegenheiten) oder bei den Revieren der Polizei Bremen abgegebenen Fundsachen sollen öffentlich versteigert werden. Dabei handelt es sich unter anderen um Geldbörsen, Schmuck, Fahrräder, Mofas, Brillen, Schirme, Bekleidung, Elektrogeräte und sonstige Kleinartikel.


Personen, denen Rechte an Fundgegenständen zustehen (Finder oder Verlierer) werden deshalb gebeten, sich innerhalb von sechs Wochen an das Stadtamt (Fundangelegenheiten), Stresemannstraße 48 (Eingang über Steubenstraße), zu wenden.