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Der Senator für Inneres und Sport

Senat beantwortet große Anfrage zum Gewaltschutzgesetz und Wegweisungsrecht

06.01.2004

Innensenator Röwekamp: „Wer schlägt - geht“

Gemeinsame Pressemitteilung des Senators für Inneres und der Frauenbeauftragten des Landes Bremen:

Seit Inkrafttreten des Wegweisungsrechts am 25.10.2001 hat die Polizei Bremen 168 Wohnungsverweisungen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven 29 Wohnungsverweisungen verhängt. In 181 dieser Fälle wurde zudem ein Rückkehrverbot für die Dauer von 10 Tagen angeordnet. Diese Bilanz ergibt sich aus der heute (6. Januar 2004) vom Senat beschlossenen Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und CDU zum Gewaltschutzgesetz und Wegweisungsrecht.

Innensenator Thomas Röwekamp erklärte das in § 14 a des Bremischen Polizeigesetzes verankerte Wegweisungsrecht wie folgt: „Mit Hilfe der polizeilichen Wohnungsverweisung kann ein Täter in Fällen häuslicher Gewalt für einen Zeitraum von bis zu 10 Tagen aus der Wohnung verwiesen und mit einem Rückkehrverbot belegt werden. In dieser Zeit ist es dem Opfer nach dem Gewaltschutzgesetz möglich, weiterreichende zivilrechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten. Dabei können sie sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialzentren unterstützen lassen, die von der Polizei umgehend eingeschaltet werden.“ Man könne es auch knapper zusammenfassen; so der Innensenator: „Wer schlägt – geht !“

Auch die Bremer Landesbeauftragte für Frauen, Ulrike Hauffe, äußert sich zufrieden über die bisherigen Auswirkungen des Wegweisungsrechts. „Auf dem Weg zu einem wirksamen Schutz von Frauen, die Opfer gewalttätiger Ehemänner oder Partner werden, sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Polizei und Beratungsinstitutionen nehmen ihre Aufgaben zum Gewaltschutz von Frauen sehr ernst. Auch in der Öffentlichkeit entsteht zunehmend ein Bewusstsein dafür, dass häusliche Gewalt keine Privatsache und kein Kavaliersdelikt sind. Aktionen wie die Verteilung von Brötchentüten mit der Aufschrift „Gewalt kommt nicht in die Tüte“, die am internationalen Tag gegen Gewalt von der Gleichstellungsstelle organisiert wurde, tragen dazu bei, das Thema zu enttabuisieren. Auf diesem Weg müssen wir weiter voranschreiten.“

Wegweisungsrecht und Gewaltschutzgesetz haben sich, so ist der Antwort des Senats zu entnehmen, als wirksame Instrumente zur Bekämpfung häuslicher Beziehungsgewalt bewährt. Die im Rahmen des polizeilichen Einsatzes verfügten Wohnungsverweisungen mit Rückkehrverbot wurden in der überwiegenden Anzahl der Fälle eingehalten, so dass weitere zu befürchtende Gewaltanwendungen unterbunden werden konnten. In Bremen und Bremerhaven wurden wegen Missachtung der Wohnungsverweisung lediglich in neun Fällen die Personen zur Durchsetzung der Verfügung von den Polizeibeamten vorübergehend in Gewahrsam genommen. In zehn Fällen legten die der Wohnung verwiesenen Personen Widerspruch gegen die jeweilige polizeiliche Maßnahme beim Verwaltungsgericht ein, der in allen Fällen zurückgewiesen wurde.

Flankiert werden die gesetzlichen Möglichkeiten durch umfangreiche Hilfs- und Betreuungsangebote, die im Zusammenspiel von Polizei, Justiz und dem Amt für soziale Dienste organisiert werden.