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Der Senator für Inneres und Sport

Senator Dr. Kuno Böse: Ergebnis des Luxemburger Rates der europäischen Innenminister ein Erfolg für die Länder

05.06.2003

„Anders als zunächst befürchtet, hat Bundesinnenminister Schily im Rat der Justiz und Innenminister der geplanten Richtlinie über die Anerkennung von Flüchtlingen nicht zugestimmt.“ Darauf wies der Vertreter der Länder im Europäischen Rat der Justiz- und Innenminister, der Bremer Innensenator Dr. Kuno Böse, am Rande der Ratssitzung vom 05./06. Juni 2003 in Luxemburg hin. Senator Dr. Böse nimmt als Vertreter des Bundesrates an den Sitzungen des europäischen Gesetzgebungsorgans als Beobachter teil mit dem Ziel, auf das Abstimmungsverhalten Deutschlands im Sinne der Interessen der Bundesländer Einfluss zu nehmen.

„Mit seinem Veto hat Schily auf die massive Intervention der mehrheitlich unionsgeführten Länder reagiert,“ so Dr. Böse. Den Ländern sei es gelungen, eine weitgehende Präjudizierung der Debatte um das Zuwanderungsgesetz zu verhindern. Böse: „Damit ist jetzt der Weg frei für eine unbelastete Debatte über das Zuwanderungsgesetz im Vermittlungsausschuss.“

Dies sei um so mehr als Erfolg zu werten, als Schily im Kreise seiner europäischen Kollegen unter großem Druck stand. Nach den Vorgaben des Europäischen Rates von Sevilla sollte die Richtlinie bis Juni 2003 verabschiedet werden. Senator Dr. Böse: „Dem durch die zeitlichen Vorgaben von Sevilla verursachten Einigungsdruck hat sich Bundesinnenminister Schily in durchaus anerkennenswerter Weise entzogen. Wäre die Richtlinie verabschiedet worden, hätte man sich die Diskussion um das Zuwanderungsgesetz in weiten Teilen sparen können. So hätte sich beispielsweise die erbitterte Diskussion um die Frage, ob nichtstaatliche Verfolgung anzuerkennen sei, mit der Einigung über die Flüchtlings-Richlinie erledigt“, so Böse. Entgegen der bisherigen Praxis in Deutschland soll nichtstaatliche Verfolgung nach dem Richtlinienentwurf als Anwendungsfall der Genfer Flüchtlingskonvention anzusehen sein. Hinzu kommt, dass auch im Bereich des subsidiären Schutzes außerhalb der Genfer Flüchtlingskonvention der Ausschluss nichtstaatlicher Verfolgung nicht gelten solle. Böse: „Nirgends zeigt sich deutlicher als hier, wie europäische Fakten geschaffen werden, die bisherige Diskussionen in Deutschland zur Makulatur werden lassen.“ Auch in zahlreichen anderen Punkten wäre die Richtlinie über das geltende Recht hinaus gegangen, indem beispielsweise weitreichende Ansprüche hinsichtlich Aufenthaltstitel, Bewegungsfreiheit und Nachzug von Familienangehörigen begründet worden wären.

Allerdings ist dieser Erfolg der Länder mit einem Wermutstropfen verbunden. Schily ließ sich nämlich im Gegenzug für sein Veto seine Zustimmung zu einer weiteren Richtlinie abhandeln. Auf dem Rat wurde dadurch eine politische Einigung über die Richtlinie betreffend den Status der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen erzielt. Böse: „Diese Richtlinie führt beispielsweise dazu, dass ein Ausländer bereits nach fünf Jahren des Aufenthalts einen dauerhaften Aufenthaltsstatus erhält, während es nach geltendem Ausländerrecht erst nach acht Jahren eine Aufenthaltsberechtigung gibt.“