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Der Senator für Inneres und Sport

"Jetzt die Chance nutzen, bestehende Defizite nachzubessern"

18.12.2002

Bremens Innensenator Dr. Böse kommentiert Scheitern des
Zuwanderungsgesetzes

Nach der heutigen (18.12.2002) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das rot-grüne Zuwanderungsgesetz nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist, erklärte Bremens Senator für Inneres, Kultur und Sport, Dr. Kuno Böse: „Diese Entscheidung ist sowohl aus formalen wie inhaltlichen Gründen zu begrüßen. Formal, weil die Bundesregierung die für das Gesetz nötigen Verordnungen viel zu spät vorgelegt hat. Die Zeit der Vorbereitung für die Länder und Kommunen war so knapp bemessen, dass ab Januar ein Chaos in den Ausländerbehörden gedroht hätte – trotz der intensiven Vorbereitungen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innenressort und den zuständigen Ämtern in Bremen und Bremerhaven vorsorglich getroffen haben.
Inhaltlich, weil die Karlsruher Entscheidung dem Gesetzgeber nun die Chance einräumt, die im Zuwanderungsgesetz bestehenden Defizite nachzuverhandeln und nachzubessern. Das Ziel muss es meiner Auffassung nach sein, dass wir zu einem fairen Interessenausgleich der politischen Kräfte in der Bundesrepublik Deutschland kommen – im Sinne eines nationalen Konsenses. Die Begrenzung des Zuzugs von Ausländern sowie vor allem die Integration der sich rechtmäßig in Deutschland aufhaltenden Ausländer sind ganz entscheidende Zukunftsfragen.“