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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator Dr. Kuno Böse: „Videoüberwachung schafft mehr Sicherheit !“

04.10.2002

Bremens Bahnhofsplatz wird ab heute durch eine Polizeikamera geschützt

„Der Bahnhofsplatz wird sicherer. Mit Hilfe der Videoüberwachung wollen wir den Bahnhofsplatz wieder zu einem angstfreien, lebenswerten Bereich machen, in dem die Bürgerinnen und Bürger sich gerne aufhalten,“ erklärte Innensenator Dr. Kuno Böse anlässlich des heute (04. Oktober 2002) beginnenden zweijährigen Pilotprojektes Videoüberwachung am Bahnhofsplatz.

Gemeinsam mit dem stellvertretenden Polizeipräsidenten Klaus Plenge montierte Innensenator Dr. Kuno Böse heute Mittag eines von mehreren Hinweisschildern, die die Bürgerinnen und Bürger über die Videoüberwachung am Bahnhofsplatz informieren. Danach nahm die sogenannte Dome-Kamera ihren Betrieb auf. Sichtbar installiert an einem vorhandenen Straßenbahnmast, um 360 Grad drehbar und mit einem Zoom-Objektiv ausgestattet, liefert die Kamera 24 Stunden am Tag Aufnahmen vom Bahnhofsplatz. Neben den Hinweisschildern werden die Bürger in den ersten Tagen auch durch Faltblätter auf den Betrieb der neuen Anlage hingewiesen. Polizeibeamte verteilen die Faltblätter und sprechen vor Ort mit Bürgern über die Maßnahme. „Das Konzept der Videoüberwachung beruht auf dem Öffentlichkeitsgedanken,“ betonte Dr. Böse, „es wird keine verdeckte oder getarnte Überwachung geben.“


Bilder werden im Lagezentrum beobachtet und ausgewertet

Anschließend informierte sich der Innensenator gemeinsam mit Medienvertretern im Lagezentrum der Polizei über „den zweiten Teil“ der Videoüberwachung. Die Bilder vom Bahnhofsplatz werden über ein Glasfaserkabel in Echtzeit in das Lagezentrum der Polizei gesendet. Dort werden sie auf einen Monitor übertragen und beobachtet. Der diensthabende Beamte kann die Kamera ferngesteuert schwenken und den Zoom bedienen. Vom Lagezentrum aus können die Beamten im Bahnhofsumfeld gezielt eingesetzt und dirigiert werden. Innensenator Dr. Böse dazu: „Wir werden nicht Beamte durch Kameras ersetzen, die Technik stellt aber eine sinnvolle und wirksame Ergänzung der Arbeit der Polizei dar. Videoüberwachung ist dabei ein Segment eines umfassenden Kriminalitätspräventionskonzeptes, das die Vernetzung der beobachtenden Polizeibeamten mit den Einsatzkräften vor Ort, die bei einer Straftat unverzüglich einschreiten können, sicherstellt.“ Die Bilder werden für einen Zeitraum von 48 Stunden gespeichert und danach automatisch durch neue Aufnahmen gelöscht. Nur soweit Aufnahmen zur Verfolgung von Straftaten benötigt werden, wird eine Kopie des entsprechenden Ausschnitts erstellt. Diese Ausschnitte können dann in ein späteres Strafverfahren als zulässige Beweismittel eingebracht werden.


Bahnhofsplatz ist derzeit ein Kriminalitätsbrennpunkt

Innensenator Dr. Böse: „Der Bahnhofsplatz ist aufgrund einer Kriminalitätsanalyse ausgewählt worden. Dabei zeigte sich, dass der Bahnhofsplatz die Örtlichkeit mit der höchsten Kriminalitätsbelastung in Bremen ist. Im Jahr 2001 wurden dort 786 Straftaten von der Polizei registriert.“ Darunter sind 362 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, 269 Diebstähle, 130 Körperverletzungen und 16 Raubdelikte. Bei den Diebstahlsdelikten handelt es sich insbesondere um Fälle von Fahrraddiebstahl (161) und Taschendiebstahl (88). „Ein Vergleich mit den Zahlen der vergangenen Jahre belegt zudem eine stetige Zunahme der am Bahnhofsplatz registrierten Straftaten. Diesen Trend müssen und wollen wir aufhalten und umkehren. Der Bahnhofsplatz mit seiner überregionalen Bedeutung für Bremen als Eingangstor für Berufspendler und Touristen muss sicherer werden,“ so Dr. Böse.

Durch den Einsatz der Videokamera am Kriminalitätsbrennpunkt Bremer Hauptbahnhof soll sowohl unter präventivpolizeilichen als auch unter repressiven Aspekten die Kriminalitätsbekämpfung effektiver gestaltet werden. Neben der Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger ist es Ziel, die Kriminalität in dem überwachten Bereich zu reduzieren. In der Anfangszeit der Videoüberwachung kann es kurzfristig sogar zu einer Erhöhung der Straftaten kommen, da die Dunkelziffer der statistisch nicht erfassten Straftaten bei der Videoüberwachung erfahrungsgemäß geringer wird.


Relevanter Verdrängungseffekt nicht erwartet

Immer wieder wird dem Abschreckungseffekt und der Senkung der Straftaten das Argument entgegengehalten, Videoüberwachung würde Kriminalität lediglich verdrängen. Dazu Senator Dr. Böse: „Es liegt in der Tat nahe, dass sich ein Teil der potentiellen Täter durch die Videoüberwachung nicht endgültig von der Tatbegehung abbringen lassen wird, sondern anderswo Straftaten begeht. Kriminologische Erkenntnisse und praktische Erfahrungen aus Berlin, Frankfurt und Leipzig widerlegen jedoch den Verdrängungseffekt.“ Tatpläne entstehen oftmals durch Gruppenzusammenhänge, die durch die kommunikative Situation im Öffentlichen Raum begünstigt werden. In der Gruppe werden Tatpläne geschmiedet, es wird zum „Mitmachen verführt und angestiftet. Diese gruppenspezifischen Umstände sprechen gegen einen Verdrängungseffekt, soweit nicht die Gruppe insgesamt verdrängt wird. Auch die sogenannte Tatgelegenheitsstruktur von Straßen und Plätzen außerhalb des überwachten Bahnhofsplatzes sind weniger günstig. Eile, Gedränge und die dadurch bedingte Unaufmerksamkeit der potentiellen Opfer begünstigen die Tatbegehung und das Entkommen nach der Tat. Diese situativen Voraussetzungen sind an anderen Örtlichkeiten nicht derart ausgeprägt. Die Verdrängung der Täter wird auch durch gleichzeitige Polizeipräsenz in nicht videoüberwachten Räumen verhindert. Letztlich sprechen auch die statistischen Daten gegen den Verdrängungseffekt. An der Frankfurter Konstabler Wache beispielsweise sank im ersten Jahr des Betriebes der Videoüberwachungsanlage die Zahl der Straftaten um 15 %, die der Betäubungsmitteldelikte um 36 %. Im unterirdischen, nicht videoüberwachten Bereich der Konstabler Wache sank die Zahl der Delikte auf Grund der Begleitmaßnahmen der Polizei um 5,2 %.


Sicherheit erhöhen und Attraktivität steigern

Die rechtliche Grundlage für die Videoüberwachung findet sich seit der Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes in dessen Paragraph 29. Dort ist auch geregelt, dass die aufgezeichneten Bilder, sofern sie nicht zur Verfolgung von Straftaten oder von Ordnungswidrigkeiten benötigt werden nach 48 Stunden automatisch gelöscht werden.

„Die positiven Erfahrungen anderer Städte, in denen die Fallzahlen von Straftaten im Zusammenhang mit der optischen Überwachung kriminalistisch relevanter Örtlichkeiten reduziert werden konnten, sollen auch in Bremen umgesetzt werden. Es geht um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und um die Attraktivität der Stadt Bremen und des Bahnhofs als deren Visitenkarte. An sicheren Orten haben Handel und Gewerbe Entfaltungsmöglichkeiten, die von den Bürgern genutzt werden,“ sagte Innensenator Dr. Kuno Böse abschließend.



Wortlaut von § 29 Abs. 3 des Bremischen Polizeigesetzes:

(3) Öffentlich zugängliche Orte, an denen vermehrt Straftaten begangen werden oder bei denen aufgrund der örtlichen Verhältnisse die Begehung von Straftaten besonders zu er- warten ist, dürfen mittels Bildübertragung und -aufzeichnung durch den Polizeivollzugsdienst offen und erkennbar beobachtet werden, wenn dies zur Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 1 erforderlich ist. Die Anordnung der Bildübertragung darf nur durch die Behördenleitung erfolgen; § 30 gilt im übrigen entsprechend. In regelmäßigen Zeitabständen ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung weiter vorliegen. Die Orte sind im Benehmen mit dem Senator für Inneres, Kultur und Sport festzulegen.


Auszug aus Bremische Bürgerschaft Drucksache 15/599:

Mitteilung des Senats vom 23. Januar 2001


„... Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Orte, an denen vermehrt Straftaten begangen werden wird mittels Bildübertragung und -aufzeichnung zugelassen. Von dieser Möglichkeit soll zunächst im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Modellversuchs Gebrauch gemacht werden. Nach dessen Auswertung soll über eine Fortführung entschieden werden. [...]“